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Mo 27.02.2006

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

Die Vereinten Nationen (UN) haben das Ziel, sich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Kinder in der Welt einzusetzen und die Einhaltung der Kinderrechte zu überwachen, denn Kinderrechte sind Menschenrechte!

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Übereinkommen am 5. April 1992 in Kraft getreten.

Bekanntmachung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verlangt neben der Einhaltung und Umsetzung von Kinderrechten auch die Bekanntmachung der Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens. Mit der Herausgabe der Broschüren "Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien" (für Erwachsene) und "Die Rechte der Kinder  von logo einfach erklärt" (für Kinder und Jugendliche) ist der Vertragsstaat Deutschland diesen Verpflichtungen nachgekommen.

Im Vorwort heißt es: "Je verbreiteter die Kenntnis über diese weltweit geltende Konvention ist, desto besser können Kinder, Eltern, Bundesregierung, Länder, Kommunen und Träger der Jugendhilfe gemeinsam den Rechten von Kindern zu größerer Wirksamkeit verhelfen".

Kinder über ihre Rechte informieren

Um Kindern und Jugendlichen darüber hinaus einen kurzen Überblick über ihre international festgelegten Rechte zu geben und zur Beteiligung an deren Umsetzung aufzurufen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juli 2004 das Informationsfaltblatt "Eine Welt - Fit für Kinder" herausgegeben.

2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Die rechtliche Situation von Kindern hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Das geht aus dem 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hervor, den das Bundeskabinett am 16. Mai 2001 in Berlin verabschiedet hat.

Zu den bedeutenden Fortschritten gehören Maßnahmen wie die Einführung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung, die Reform des Kindschaftsrechts, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, die Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Verbesserungen beim Familienlastenausgleich sowie die erfolgreiche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Die 192 Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention müssen alle 5 Jahre den Vereinten Nationen über deren Umsetzung berichten. In seiner Verantwortung gegenüber Kindern stellt der Vertragsstaat dadurch sicher, dass der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig die Gelegenheit hat, die bei der Umsetzung der Konvention gemachten Fortschritte zu überprüfen. Für Deutschland hat die Bundesregierung bisher zwei Berichte abgegeben.

Anhörung der Bundesregierung zum 2. Staatenbericht

Am 16. Januar 2004 hat in Genf die Anhörung der Bundesregierung zum 2. Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) stattgefunden.

Im Mai 2001 hatte die Bundesregierung dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes den 2. Staatenbericht zugesandt. Im Oktober 2003 übermittelte der UN-Ausschuss den Fragenkatalog zum deutschen Staatenbericht, der im Dezember 2003 von der Bundesregierung beantwortet wurde.

Abschließende Bemerkungen: Deutschland zum 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention 

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat sich am 16. Januar 2004 mit dem zweiten periodischen Staatenbericht Deutschlands befasst und ihn am 30. Januar 2004 angenommen. Der UN-Ausschuss veröffentlichte am 30. Januar 2004 die "Abschließenden Bemerkungen: DEUTSCHLAND" ("Concluding observations: GERMANY") zum 2. Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.  Die Übersetzung in deutscher Sprache liegt vor.

Eine erste Möglichkeit, die vom UN-Ausschuss ausgesprochenen Empfehlungen aufzugreifen, bietet der "Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010", mit dem die Beschlüsse des Weltkindergipfels in New York im Mai 2002 umgesetzt werden sollen.