Inhaltsbereich

Mi 02.06.2010

CEDAW-Bericht: Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland auf gutem Weg

Alle vier Jahre erstellt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Staatenbericht zur Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland. Der so genannte CEDAW-Staatenbericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des "Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" ("Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women" - CEDAW) in die nationale Gleichstellungspolitik. CEDAW wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist ein wesentlicher Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte.

Der Sechste CEDAW-Staatenbericht der Bundesregierung wurde Anfang Februar 2009 dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen in Genf vorgestellt. Er zeigt ein umfassendes Bild der Gleichstellungspolitik in den Zuständigkeitsbereichen der Bundesministerien und Bundesländer über einen Zeitraum von vier Jahren (2004 - Ende 2007). Der Ausschuss wird das Ergebnis seiner Beratung als Empfehlungen - so genannte "Abschließende Bemerkungen" - aussprechen und veröffentlichen.