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Fr 12.12.2008
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Für Geburten ab 1. Januar 2007 können Eltern das Elterngeld erhalten.
Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst um dessen Betreuung kümmern möchten und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden, durchschnittlichen, monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Auch nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge besteht, wenn für diese Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und auch der andere Partner mindestens zwei Monate lang Elterngeld in Anspruch nimmt.
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiv-Eltern sowie in Ausnahmefällen Verwandte bis dritten Grades (Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten.
Die Elternzeit mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten.
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen.
Sie können hier die aktuelle, nicht-amtliche Fassung des Gesetzes abrufen. Die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Erste Änderungen zum Elterngeld und zur Elternzeit werden voraussichtlich im Januar 2009 in Kraft treten. Der Bundestag hat bereits beschlossen, die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit durch eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten und eine Flexibilisierung des Antrags auf Elterngeld zu verbessern. Durch die Einführung einer Großelternzeit erfolgt eine erleichterte Unterstützung von minderjährigen Eltern sowie jungen volljährigen Eltern in Ausbildung bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes. Daneben werden die besonderen Belange von Wehr- und Zivildienstleistenden sowie ehemaligen Wehr- und Zivildienstleistenden bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.
