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Mi 21.01.2009
Unterhaltsvorschussgesetz
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit dem 1.1.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.Sie können hier die aktuelle, nicht amtliche Fassung des Gesetzes sowie weitere Informationen zum Gesetz abrufen.
Die amtliche Fassung des Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446).
