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Di 11.09.2007
Frist für den Wettbewerb "Unternehmen Familie" verlängert
Für den Ideenwettbewerb "Unternehmen Familie - Innovationen durch familienunterstützende Dienstleistungen", den die Robert Bosch Stiftung zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet, ist die Einreichungsfrist zur Interessenbekundung verlängert. Noch bis zum 15. Oktober können sich öffentliche Einrichtungen und Kommunen, Unternehmen sowie freie Träger, Netzwerke und Verbünde aus dem gesamten Bundesgebiet mit ihren Ideen, Konzepten oder Initiativen bewerben.
Das Projekt fördert innovative Dienstleistungsmodelle, die auf lokaler Ebene dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, neue Arbeitsplätze im privaten Dienstleistungssektor zu schaffen und private Haushalte als Marktteilnehmer zu aktivieren. Gefördert werden können sowohl neue Vorhaben und Initiativen als auch neue Elemente innerhalb bestehender Projekte und Aktivitäten.
Die prämierten Wettbewerbsbeiträge erhalten vom 1. April 2008 bis 31. Dezember 2010 eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von bis zu maximal 50.000 Euro pro Jahr.
Ablauf des Wettbewerbs
Der Ideenwettbewerb gliedert sich in ein zweistufiges Verfahren: Bis zum 15. Oktober 2007 können Interessenbekundungen eingereicht werden. Es werden dann in einem Auswahlverfahren bis zu 50 Wettbewerbsbeiträge ausgewählt und zu einer Antragstellung aufgefordert. Der Antrag besteht aus einem Konzept sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan. Die Anträge können dann bis zum 25. Januar 2008 gestellt werden. Nach eingehender Prüfung der Anträge werden die bis zu 12 ausgewählten Förderprojekte schließlich im Rahmen einer Prämierungsfeier im März 2008 offiziell bekannt gegeben. Die Förderphase beginnt zum 1. April 2008 und endet am 31.12.2010.
