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Mo 04.01.2010

Das Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro
  • für das dritte Kind monatlich 190 Euro
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro

Kindergeld gibt es grundsätzlich

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 8.004 Euro im Jahr.

Rückwirkend ab 1. Januar 2009 haben Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen absolvieren, einen Anspruch auf Kindergeld.

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

Weitere Details zum Kindergeld sind im Serviceportal "Familienwegweiser" des Bundesfamilienministeriums abrufbar.