Frauenhäuser und Beratungsstellen Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen: Neues Investitonsprogramm startet

Dr. Franziska Giffey und Dr. Melanie Leonhard unterzeichnen die Vereinbarung
Dr. Franziska Giffey und Dr. Melanie Leonhard unterzeichnen die Vereinbarung© Meike Richter

Am 20. Februar ist das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" gestartet, das Hilfs- und Beratungsangebote in den Ländern und Kommunen unterstützt. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und die Hamburger Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Dr. Melanie Leonhard, haben am 20. Februar die erste Vereinbarung zur Förderung zwischen dem Bund und einem Bundesland unterzeichnet. Mit dem Programm werden zum Beispiel der Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gefördert.

Dr. Franziska Giffey:

"Der Kampf gegen Hass und Gewalt geht uns alle an. Mit unserem Bundesinvestitionsprogramm legen wir einen besonderen Fokus auf den Kampf gegen Gewalt an Frauen. Für den Ausbau der Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen übernehmen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung. Ich freue mich, dass Hamburg die Vereinbarung zur Förderung als erstes Bundesland unterzeichnet hat. Damit wird der Grundstein für eine enge Zusammenarbeit gelegt. Zum Wohle aller von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder. Mit dem Bundesinvestitionsprogramm stellt der Bund bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung, um bauliche Maßnahmen in Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen zu unterstützen. Durch die Vereinbarung wird es möglich, auch die Interessen der Länder zu berücksichtigen. Genau diese enge Zusammenarbeit ist mir sehr wichtig."

Senatorin Dr. Melanie Leonhard erklärte:

"Keine Frau soll Gewalt erleiden müssen. Mit der Förderung eines sechsten Frauenhauses haben wir in Hamburg die Schutzplätze für Frauen weiter ausgebaut. Diesen Weg wollen wir weiter beschreiten. Ich bin froh, gemeinsam mit dem Bund das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihrer Kinder auch in Hamburg in den kommenden Jahren weiter stärken zu können!"

Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern

Für das Bundesinvestitionsprogramm stehen im Bundeshaushalt 30 Millionen Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung. In der Bundeshaushaltsplanung sind darüber hinaus jeweils 30 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2023 vorgesehen. Insgesamt stellt der Bund somit 120 Millionen Euro zur Verfügung. 

Mit dem Förderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" trägt der Bund zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen sollen ausgebaut und besser ausgestattet, der Zugang zum Hilfesystem soll erleichtert werden, auch für Frauen, die bislang nicht gut erreicht wurden.

Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Umsetzung des Investitionsprogramms wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt.

Fachkräfte unterstützen

Die zweite Säule des Förderprogramms sind innovative Maßnahmen, um die Versorgung der betroffenen Frauen zu verbessern. Dafür stehen dieses Jahr fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzplanung sieht für die Jahre 2021 und 2022 jeweils weitere fünf Millionen Euro vor.
Mit dem Innovationsprogramm sind bereits im vergangenen Jahr fünf Bundesprojekte gestartet, die von Gewalt betroffenen Frauen helfen. Außerdem kommen die finanziellen Mittel bundesweit Fachkräften im gesamten Hilfesystem zugute.

Initiative "Stärker als Gewalt"

Um auf das Thema aufmerksam zu machen, ist im November 2019 die Initiative "Stärker als Gewalt" gestartet. Auf der Internetseite zur Initiative sind erstmals eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten gebündelt.

Die Initiative ist eingebettet in ein Programm der Bundesregierung, um Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen. Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die sogenannte Istanbul-Konvention, und der Koalitionsvertrag verpflichten den Bund zum Schutz betroffener Frauen. Seit 2018 hat der Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden darüber beraten, das Hilfenetz zu verstärken und zu verbessern.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr

Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon “Gewalt gegen
Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld in 17 Sprachen Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.