Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten eröffnet

Das Bild zeigt eine Gruppe
V.l.n.r.: Dr. Martin Lenz, Bürgermeister von Karlsruhe; Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg; Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey; Dr. Yvonne Ott, Richterin am Bundesverfassungsgericht; Sylvia Kotting-Uhl; Christine Neumann-Martin© Angelika Engstler

Am 17. September hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey die 25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten mit einem Grußwort eröffnet. Während der zweitägigen Konferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) diskutieren etwa 400 Fachleute aus ganz Deutschland über aktuelle gesellschaftliche, politische und rechtliche Entwicklungen, suchen nach Antworten und Lösungen und fordern Taten.

Dr. Franziska Giffey:

"Ich freue mich, dass ich erstmals an der Bundeskonferenz teilnehmen kann. Denn sie greift die wichtigen frauenpolitischen Themen auf - fachkundig, mutig und optimistisch, so dass wir gemeinsam etwas bewegen können. Der Verfassungsauftrag Gleichstellung verbindet uns in unserem Ziel und unserer Überzeugung, dass Frauen alles erreichen können. Dort wo Gewalt, Sexismus oder die gläserne Decke dies verhindern, müssen wir weiter an Lösungen arbeiten."

Auf dem Programm der beiden Konferenztage stehen insgesamt zehn Foren. Unter anderem geht es um die Themen Demokratie und Rechtspopulismus und um Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention. Ziel des Übereinkommens des Europarats ist es, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Außerdem geht es um Geschlechterrollen in männlich dominierten Strukturen und um die partnerschaftliche Gestaltung von Sorgearbeit.

Aktion Bundesverfassungsgericht

Unter dem Motto "Verfassungsauftrag Gleichstellung - Taten zählen" planen die 400 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten mit einer eigens gestalteten Sonderstraßenbahn zum Bundesverfassungsgericht in der Karlsruher Innenstadt zu fahren. Mit im Gepäck: der Hinweis auf die Bedeutung des Verfassungsauftrags, ein Faktencheck, der noch bestehende Nachteile aufzeigt und Forderungen, um diese anzugehen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungstellen

Die BAG vertritt rund 1800 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in ganz Deutschland. Sie nimmt Stellung zu Themen der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, organisiert Fachtagungen und Bundeskonferenzen, initiiert Kampagnen und Aktionen, kooperiert mit einer Vielzahl an Institutionen und Verbänden und unterstützt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen.

Zum Hintergrund

Fast 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, das in Artikel 3.2 die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen festschreibt, bleibt viel zu tun. Aktuelle Zahlen belegen Schieflagen in Sachen Gleichstellung: In Deutschland liegt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bei 21 Prozent. Frauen leisten 52 Prozent mehr Stunden an unbezahlter Sorgearbeit als Männer. In den Vorständen der deutschen Unternehmen finden sich mit sechs Prozent nur wenige Frauen. In den wichtigen, aber schlecht vergüteten sozialen Berufen arbeiten im Gegenzug überwiegend Frauen (80 Prozent). 40 Prozent der Frauen in Deutschland haben im Lebensverlauf körperliche, sexuelle oder beide Formen der Gewalt erlebt; 25 Prozent durch aktuelle oder ehemalige Beziehungspartner. In den letzten fünf Jahren ließen sich 143.000 Frauen durch das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" beraten.