Recht auf Familienplanung Verhütungsmittel kostenfrei für Frauen mit wenig Geld

Bauch einer schwangeren Frau
Eingeschränkter Zugang zu Verhütungsmitteln kann zu ungewollten Schwangerschaften führen© iStock / RuslanDashinsky

In Deutschland sind Verhütungsmittel ab dem 20. Lebensjahr kostenpflichtig, müssen also von den Frauen selbst bezahlt werden. Obwohl das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung für alle gilt, können sich Frauen mit wenig Geld Verhütungsmittel nur eingeschränkt leisten.

Mit dem Pro Familia Bundesverband hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deshalb dasModellprojekt "biko – Beratung, Information, Kostenübernahme bei Verhütung" entwickelt. Das Projekt wird seit Oktober 2016 für drei Jahre gefördert. Ziel des Projektes ist es, einen niedrigschwelligen Zugang zu sicheren, kostenpflichtigen Verhütungsmitteln für bedürftige Frauen zu schaffen. Damit können auch Schwangerschaftskonflikte vermieden werden. Eine Kostenübernahme erhalten Frauen, die an einem der sieben biko-Projektstandorte wohnen, mindestens 20 Jahre alt sind und Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, BAföG, Berufsausbildungshilfen BAB, WohngeldG, Asylberwerberleistungsgesetz beziehen oder deren Einkommen unter der Armutsgrenze liegt.

Schwerpunkt Kostenübernahme verbunden mit professioneller Beratung

In Deutschland sind hormonelle Verhütungsmittel wie Pille, Minipille, Hormonspirale oder auch Dreimonatsspritze und Verhütungspflaster auf Rezept erhältlich und müssen derzeit von den meisten Frauen selbst bezahlt werden. Bei jungen Frauen unter 20 werden die Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Studien zeigen, dass Frauen ihr Verhütungsverhalten verändern, wenn sie die Kosten nicht tragen können. Dies kann – obwohl den Frauen Verhütung wichtig ist – zu ungewollten Schwangerschaften führen. Das Bundesfrauenministerium hat deshalb gemeinsam mit Pro Familia das Projekt "biko" gestartet. Bei dem Angebot zur Kostenübernahme ist vor allem wichtig, dass es mit guter Beratung zum Thema verbunden ist. Außerdem sollen mit dem Projekt valide Daten gewonnen werden, auch um herauszukristallisieren, wie groß der Bedarf nach einer bundesweiten Lösung ist. 

Recht auf Familienplanung auch weltweit stärken

Sexualaufklärung ist in Deutschland eine staatliche Aufgabe. Schon 1968 wurde Sexualaufklärung in den Schulunterricht integriert. Neben der schulischen Sexualaufklärung, die auf der Länderebene bei den Kultusministerien angesiedelt ist, gibt es seit 1992 den gesetzlichen Auftrag an die BZgA unter der fachlichen Verantwortung des Bundesfamilienministeriums. Ziel ist es, alle Menschen zu einem verantwortlichen, gesunden und selbstbestimmten Umgang mit Sexualität und Familienplanung in einem umfassenden Sinne zu befähigen: Junge Menschen sollen über ihre Sexualität und ihre Lebensführung selbst bestimmen können und dazu befähigt werden, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Das können sie am besten, wenn sie umfassend über ihre Rechte informiert sind. Seit 2003 ist die BZgA zudem WHO-Kollaborationszentrum im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit. In dieser Funktion dient sie als Beratungs- und Informationszentrum und vernetzt sich mit anderen Kooperationszentren sowie mit staatlichen und nicht staatlichen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene.