Pflegende Angehörige Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf legt ersten Bericht vor

Gruppenfoto mit Dr. Franziska Giffey, die den Bericht des unabhängigen Beirats in der Hand hält
Stellvertretend für den Unabhängigen Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf übergab die Vorsitzende Prof. Christel Bienstein den Bericht an Dr. Franziska Giffey© BMFSFJ

Die 21 Mitglieder des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben nach vier Jahren Amtszeit ihren ersten Bericht vorgestellt und ihn offiziell am 20. Juni an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey übergeben. Der Beiratsbericht enthält eine Bestandsaufnahme zu Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz sowie zahlreiche Beschlüsse und Handlungsempfehlungen mit dem Ziel, die Situation pflegender Angehörige weiter zu verbessern.

Dr. Franziska Giffey:

"Pflege ist ein zentrales Thema in unserem Land. Mit der Konzertierten Aktion Pflege nehmen wir die beruflich Pflegenden in den Blick. Gleichzeitig wollen wir die pflegenden Angehörigen unterstützen. Diese sind häufig dreifach belastet: Pflege kostet Zeit. Sie kostet auch Geld, beispielsweise, wenn man die Arbeitszeit reduzieren muss und Einkommen verliert. Und Pflege kostet Kraft. Das sind die Punkte, an denen wir ansetzen müssen. Das zeigt auch der erste Bericht des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit Pflege und Beruf, dessen Handlungsempfehlungen und Beschlüsse wir sorgsam prüfen werden."

Zur Diskussion der Handlungsempfehlungen mit der Fachöffentlichkeit und zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern hat das Bundesfamilienministerium eine Fachtagung im September geplant. Ziel der Veranstaltung: die Fachöffentlichkeit über die Handlungsempfehlungen des Berichts zu informieren, den Austausch der Fachleute anzuregen und zur Weiterentwicklung des Themas beizutragen.

Angebote für pflegende Angehörige

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums bietet schnelle Hilfe für pflegende Angehörige. Zudem regelt das Familienpflegezeitgesetz wichtige rechtliche Grundlagen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine zehntägige Auszeit mit Lohnfortzahlung hilft, wenn kurzfristig eine neue Pflegesituation eines Angehörigen organisiert werden muss. Nähere Informationen gibt es auf der Website "Wege zur Pflege".

Hilfe für pflegende Kinder und Jugendliche

Dabei sind nicht nur Erwachsene mit der Pflege von chronisch Kranken oder Pflegebedürftigen betraut. In Deutschland kümmern sich Schätzungen zufolge rund 479.000 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 19 Jahren regelmäßig um pflegebedürftige Angehörige. Das Bundesfamilienministerium hat darum 2018 zusammen mit "Nummer gegen Kummer" das Projekt "Pausentaste - Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe" gestartet. Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche sich kostenlos - auch anonym - an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der "Nummer gegen Kummer" wenden - unter der kostenlosen Nummer 116 111 oder per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Beirat für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er beschäftigt sich unabhängig und ehrenamtlich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, begleitet die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berät über deren Auswirkungen (§ 14 Abs. 2 Familienpflegezeitgesetz). Die Beiratsmitglieder legen dem Bundesfamilienministerium alle vier Jahre einen Bericht vor, der auch Handlungsempfehlungen aussprechen kann.

Der Beirat besteht aus 21 Mitgliedern, die sich aus Vertreterinnen oder Vertretern der fachlich betroffenen Interessenverbänden, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Wohlfahrtsverbände und der Seniorenorganisationen sowie der sozialen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung zusammensetzen. Des Weiteren gehören dem Beirat Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie, der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales sowie der kommunalen Spitzenverbände an. Die Vorsitzende des Beirats ist Prof. Christel Bienstein.