Schutz vor Gewalt Neue Website informiert über Schutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften

Kopftuch tragende Frau umarmt ihre Tochter
Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften© www.gewaltschutz-gu.de

Mit dem Launch der Website www.gewaltschutz-gu.de haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF Materialien und Instrumente veröffentlicht, die bei der Erstellung, Umsetzung und dem Monitoring von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften verwendet werden können. Sie richten sich an Gewaltschutzkoordinatorinnen und Gewaltschutzkoordinatoren, aber auch an Unterkunftsleitungen und andere Mitarbeitende in Flüchtlingsunterkünften.

Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften

Die Materialen sind in der Rubrik "Toolbox" zu finden und geben Schritt für Schritt konkrete Hilfestellungen bei einer Bedarfs- und Risikoanalyse. Sie basieren auf den Mindeststandards, die das Bundesfamilienministerium und UNICEF gemeinsam mit der Bundesinitiative "Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften" erarbeitet haben.

Bei den Mindeststandards handelt es sich um Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von einrichtungsinternen Schutzkonzepten. Erfasst werden insbesondere die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, das Risikomanagement bei Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie das Monitoring der erzielten Fortschritte.

Im Rahmen der seit Frühjahr 2016 laufenden Bundesinitiative fördert das Bundesfamilienministerium bis Jahresende in rund 100 Flüchtlingsunterkünften Gewaltschutzkoordinierende. Diese sollen als Vorbild fungieren und möglichst weiteren interessierten Flüchtlingsunterkünften bei der Etablierung von Schutzkonzepte helfen.

Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen

Um die Kommunen noch stärker bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Investitionskreditprogramm aufgelegt, mit dem Kommunen vergünstigte Kredite für Neu- und Umbauten, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften finanzieren können. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Milionen Euro sollen so Mindeststandards zum Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personengruppen umgesetzt werden. Die Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen zehn Jahre - bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0 Prozent pro Jahr. Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2017 möglich.