Deutschkurse für junge Asylberechtigte Richtlinien "Garantiefonds Hochschule" grundlegend überarbeitet

Vormundschaft
Junge Asylberechtigte auf dem Weg zur Hochschulreife unterstützen© Bildnachweis: iStock/sturti

Mit den Richtlinien "Garantiefonds Hochschule" unterstützt das Bundesjugendministerium junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Flüchtlinge und Zugewanderte auf dem Weg zur Hochschulreife und ins Studium.

Gefördert werden insbesondere studienvorbereitende Deutschsprachkurse, die mit einem Zertifikat abschließen und auf die Hochschule vorbereiten beziehungsweise einen Hochschulabschluss ermöglichen.

Auch die Teilnahme an Sonderlehrgängen zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- beziehungsweise Hochschulreife sowie die Teilnahme am Studienkolleg und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg sind förderfähig. Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf und ergänzen die aktuellen Sprachfördermaßnahmen zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen.

Neugestaltung der Richtlinien ab Januar 2017

Am 20. September hat das Bundesjugendministerium neue "Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)" veröffentlicht. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Förderberechtigt sind weiterhin junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem dauerhaften Bleiberecht, die in der Bundesrepublik Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen möchten. Zum förderberechtigen Personenkreis gehören aber künftig auch die nachreisenden Ehegattinnen und Ehegatten von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Sprachförderung für Frauen ein Gewinn, da nachreisende Ehegattinnen selbst nicht über den Flüchtlingsstatus verfügen und bisher nicht gefördert werden konnten.

Das Angebot fokussiert sich zudem stärker als bisher auf den vor-universitären Bereich.