EU-Ratspräsidentschaft Ratsschlussfolgerungen für mehr Lohngerechtigkeit verabschiedet

Eine junge Familie steht in der Küche beim Abwasch
Die Ratsschlussfolgerungen enthalten konkrete politische Handlungsempfehlungen für eine gerechtere Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern in der EU© iStock/LOVRO ROZINA

Der Rat der Europäischen Union (EU) hat am 1. Dezember Ratsschlussfolgerungen verabschiedet, die eine gerechte Verteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zum Ziel haben. Das Vorhaben ist ein Schwerpunktthema des Bundesgleichstellungsministeriums während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey betonte:

"Wir können zum Ende unserer EU-Ratspräsidentschaft einen wichtigen Erfolg in der Gleichstellung verbuchen: Wir haben im Rat einstimmig Schlussfolgerungen zum Gender Pay Gap beschlossen. Das zeigt: Europa geht hier gemeinsam voran. Die gerechte Aufteilung von unbezahlter Sorgearbeit und bezahlter Erwerbsarbeit zwischen Männern und Frauen ist ein Schlüssel für die Gleichstellung und gerade in diesen Zeiten der Bekämpfung der Corona-Pandemie ein wichtiges Thema. Ich bin überzeugt: Gleichstellung erreichen wir nur, wenn alle mitmachen: Frauen - und Männer."

Empfehlungen für gerechte Arbeitsaufteilung

Die Ratsschlussfolgerungen enthalten konkrete politische Handlungsempfehlungen zu der Frage, wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten eine gerechtere Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen können. Vorgeschlagen werden zwei Lösungswege:

  1. die Förderung der gleichberechtigten Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern,
  2. die Schaffung externer Infrastruktur für Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsarbeiten, die die Auslagerung der unbezahlten Sorgearbeit ermöglichen.

Damit diese Ziele erreicht werden, benennt der Rat mehrere Einzelmaßnahmen. Dazu zählen:

  • die Aufwertung der Berufe der sozialen Arbeit,
  • die Abschaffung von Fehlanreizen, die eine ungleiche Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern perpetuieren sowie
  • die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen.

Ungleiche Arbeitsverteilung, ungleiche Bezahlung

Ratsschlussfolgerungen sind kein verbindlicher Rechtsakt, sondern dienen dazu, politische Empfehlungen des Rates darzulegen. Die Handlungsempfehlungen richten sich an die Mitgliedstaaten der EU, an die Europäische Kommission sowie an die Sozialpartner.

Grundlage der Ratsschlussfolgerungen ist ein Bericht des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), der für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft erstellt wurde ("Gender inequalities in care and consequences on the labour market").

Frauen übernehmen mehr Arbeit im Haushalt, betreuen öfter die Kinder oder pflegen Angehörige - oft zulasten ihrer Erwerbsbeteiligung und Einkommenschancen; eine bisher wenig beachtete Ursache für die ungleiche Bezahlung zwischen Frauen und Männern.

Fachtagung zur Umsetzung der Empfehlungen geplant

Wie können die Handlungsempfehlungen des Rates konkret für Deutschland umgesetzt werden? Dazu führt das Bundesgleichstellungsministerium am 28. Januar 2021 eine virtuelle Fachtagung durch. Diskutiert werden schwerpunktmäßig die Themen "Anspruch auf mobiles Arbeiten" und "Professionalisierung von haushaltsnahen Dienstleistungen" als Lösungsansätze. Mit dabei sind Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, den Verbänden und der Wirtschaft.