"Monitor Entgelttransparenz" Neues Online-Instrument unterstützt Firmen beim Entgelttransparenzgesetz

Junge blonde Frau sitzt mit ihren Kollegen in einer Besprechung
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Der "Monitor Entgelttransparenz" unterstützt Arbeitgeber und Unternehmer beim Thema Entgelttransparenz © Robert Kneschke

Zum 14. August hat das Bundesfrauenministerium mit dem "Monitor Entgelttransparenz" ein neues IT-gestütztes Instrument zur Entgelttransparenz kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Online-Instrument unterstützt Arbeitgeber und Unternehmen bei der Durchführung betrieblicher Prüfverfahren nach dem Entgelttransparenzgesetz. Entgeltregelungen und ihre Anwendung im Unternehmen können damit einfach und anwenderfreundlich auf die Einhaltung des Gebots der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern überprüft werden.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley:

"Arbeitgeber, die ihre Entgeltstrukturen transparent machen, schaffen Nachvollziehbarkeit und Vertrauen. Mit dem 'Monitor Entgelttransparenz' unterstützen wir die Unternehmen dabei mit einem innovativen Instrument."

Neben den gesetzlich vorgegebenen Modulen Bestandsaufnahme, Tätigkeitenvergleiche und Ergebnisbericht, gibt der "Monitor Entgelttransparenz" zusätzlich die Möglichkeit, mit einer Verdienststrukturanalyse Einblicke in weitere personalwirtschaftliche Handlungsfelder zu gewinnen. Dafür wurde das bekannte Instrument Logib-D weiterentwickelt.

Dr. Katarina Barley:

"Wer gerechte Löhne für Frauen und Männer nachweisen kann, der motiviert seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kein Unternehmen kann es sich heute noch leisten, auf weibliche Fachkräfte zu verzichten. Wer auf Entgelttransparenz setzt, wird für Frauen zu einem attraktiven Arbeitgeber, bei dem sich Karriere lohnt."

Der Monitor bietet drei Module:

  • Bestandsaufnahme: In der Bestandsaufnahme wird der Status Quo der bestehenden Entgeltpraxis aufgenommen. Von Bedeutung sind nicht nur statistische Daten zu Arbeit und Entgelt von Frauen und Männern, sondern auch Vorschriften, Kriterien und Verfahren, die zur Begründung und Differenzierung des Entgelts herangezogen werden. Nach Bearbeitung der Bestandsaufnahme kann eine erste IT-gestützte Auswertung als Ergebnisbericht abgerufen werden. Dieser Bericht enthält rechtliche Hinweise in Fällen, in denen Regelungen oder betriebliche Praktiken angewendet werden, die möglicherweise nicht mit rechtlichen Anforderungen zur Entgeltgleichheit der Geschlechter vereinbar sind sowie Prüfhinweise für die vertiefende betriebliche Analyse.
  • Tätigkeitenvergleich: Im Rahmen des Tätigkeitenvergleichs können einzelne Tätigkeiten miteinander verglichen werden. Dazu sind mindestens zwei Tätigkeiten, deren Stellenbewertung überprüft werden soll, in einem Fragebogen auszufüllen. Nach diesem Modul erhält man bei Bedarf einen IT-gestützten Ergebnisbericht, der verdeutlicht, wie die Tätigkeiten bewertet werden.
  • Verdienststrukturanalyse: Mit diesem zusätzlichen Modul erhalten Arbeitgeber weiterführende Informationen. Mit einigen weiteren aggregierten Unternehmensdaten, die zuvor hochgeladen werden müssen, wird eine detaillierte Entgeltanalyse durchgeführt, die auf der Methode der statistischen Regressionsanalyse basiert. Das Modul berechnet den Entgeltunterschied von Frauen und Männern und weist unterschiedliche Ursachen und ihre Einflussstärke auf die Verdienstunterschiede aus. Damit gibt das Modul wertvolle Hinweise auf Ursachen möglicher Entgeltdifferenzen und verdeutlicht durch weitere statistische Aufbereitungen, wie ein nachhaltiges Personalmanagement im Unternehmen weiterentwickelt werden kann. Auch nach diesem Modul ist der Download eines Ergebnisberichts möglich.

Daten von Arbeitgebenden und Unternehmen besonders geschützt

Der "Monitor Entgelttransparenz" wurde im Auftrag des Bundesfrauenministeriums und der Vergütungsberatungsfirma CompensationPartner GmbH entwickelt und programmiert. Nach einem vertraulichen Pretest mit mehreren Unternehmen wurde der "Monitor Entgelttransparenz" am 14. August online gestellt und ist auf einer sicheren Website nach dem Standard für Online-Banking abrufbar. Die Daten der Unternehmen sind damit besonders geschützt und können nicht von außen eingesehen oder verwendet werden.

Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit

Das Entgelttransparenzgesetz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Ziel ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Neben der Verpflichtung für große Unternehmen, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen und der Berichtspflicht, gilt ab dem 6. Januar 2018 ein individueller Auskunftsanspruch. Damit haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, welche Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung für ihre eigene und eine als gleich oder gleichwertig benannte Tätigkeit gelten. Zudem können Beschäftigte die Höhe des Vergleichsentgelts erfragen.

Informationen für Arbeitgeber und Unternehmen

Das Bundesfrauenministerium informiert mit mehreren Veröffentlichungen über die gesetzlichen Regelungen und unterstützt damit Beschäftigte, Betriebsräte und Personalräte sowie Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung und Handhabung:

  • Der Quickcheck zum Entgelttransparenzgesetz informiert kurz und kompakt, welche Arbeitgeber auf welche Weise von dem Gesetz betroffen sind.
  • Eine Gesetzesbroschüre gibt das Gesetz im Wortlaut wieder und erläutert das Entgeltgleichheitsgebot.
  • In Kürze erscheint eine Beschäftigtenbroschüre, die sich an Beschäftigte richtet und sie über ihre Rechte nach dem Entgelttransparenzgesetz informiert.
  • Auch ein Leitfaden für Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte wird diese demnächst praxisnah über ihre Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz informieren.