Kinder- und Jugendschutz Kinderschutz-Hotline für medizinisches Fachpersonal geht bundesweit an den Start

Gruppenfoto mit Dr. Katarina Barley, Prof. Dr. Fegert und Mitarbeitenden der Kinderschutz-Hotline
Dr. Katarina Barley und Prof. Dr. Fegert (Universitätsklinikum Ulm) beim Besuch des DRK Klinikums Berlin© BMFSFJ

Anlässlich des Starts des Regelbetriebs der medizinischen Kinderschutz-Hotline hat Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley am 27. Juli den Berliner Standort des Projekts, das DRK-Klinikum Westend, besucht. Dort informierte sie sich über die Arbeitsweise der Hotline und sprach mit den Beraterinnen und Beratern über ihre ersten Erfahrungen.

Die Kinderschutz-Hotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal. Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Pflegekräfte.

Unter der Nummer 0800 19 210 00 können Angehörige dieser Berufsgruppen bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch kompetente und kollegiale Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen erhalten. Die Hotline ist ab sofort im ganzen Bundesgebiet und rund um die Uhr erreichbar.

Dr. Katarina Barley:

"Dem Gesundheitswesen kommt für den Kinderschutz eine Schlüsselfunktion zu. Oft sind Ärztinnen und Ärzte die ersten, zu denen ein akut misshandeltes oder vernachlässigtes Kind gebracht wird. Sie sind daher in besonderer Weise gefordert, im Sinne des Kinderschutzes zu handeln. Dafür brauchen sie Unterstützung und Handlungssicherheit."

Beim Verdacht von Kindeswohlgefährdung spezifisch beraten

Erste Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb der Kinderschutz-Hotline zeigen, dass innerhalb des Gesundheitswesens Unsicherheiten beim Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung bestehen. Gerade an der Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe erschweren unterschiedliche Fachsprachen und Herangehensweisen eine gute Zusammenarbeit im Sinne des Kindeswohls.

Vor diesem Hintergrund bietet die Kinderschutz-Hotline eine spezifische Beratung an, beispielsweise bei Fragen wie:

  • Was sind die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und ärztliches Handeln?
  • Welche Schritte kann oder muss ich in einem Kinderschutzfall einleiten?
  • Wo gibt es Hilfe vor Ort?

Die Beratenden an der Hotline durchlaufen zusätzlich zu ihrer medizinischen Ausbildung einen weiterbildenden Kurs zur "insoweit erfahrenen Fachkraft", der sich üblicherweise an Mitarbeitenden der Jugendhilfe richtet. Den Beratenden steht rund um die Uhr ein fachärztlicher Hintergrunddienst zur Verfügung. Das Angebot wird fortlaufend qualitätsgesichert begleitet und extern evaluiert.

Das Bundesfamilienministerium fördert die medizinische Kinderschutz-Hotline des Universitätsklinikums Ulm bereits seit Oktober 2016. Nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase stand die Hotline zunächst seit April 2017 für Medizinerinnen und Mediziner in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg im Pilotbetrieb zur Verfügung. Am 1. Juli 2017 ist der bundesweite reguläre Betrieb der Hotline gestartet.