Ganztagsfinanzierungsgesetz Bundestag berät über Sondervermögen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung

Der Deutsche Bundestag hat am 5. März in erster Lesung den Entwurf für ein Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz) beraten. Damit unterstützt der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit zwei Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung.

Die Investitionen dienen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 2025 in Kraft treten soll. Über Finanzhilfen an die Länder soll der quantitative und qualitative Ausbau von Ganztagsangeboten gefördert werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter erhöhen die Teilhabechancen und individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz des Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern wird der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter noch nicht gedeckt. Während in manchen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liegt, liegt sie in vielen Regionen deutlich darunter. Daher ist der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter auch ein Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Investitionen in den Ganztagsausbau langfristig sichern

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode ist vereinbart, dass bis 2025 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulatler eingeführt werden soll. Um dies vorzubereiten, unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten.

Der am 13. November vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf dient dazu, die Finanzmittel für den Ganztagsausbau längerfristig zu sichern. In den Jahren 2020 und 2021 sind dafür jeweils eine Milliarde Euro für das Sondervermögen vorgesehen, die jeweils zur Hälfte im Haushalt des Bundesfamilienministeriums und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung etatisiert werden. Das Sondervermögen wird spätestens Ende 2028 aufgelöst.

Die Zukunft der Ganztagsbetreuung in Grundschulen: 5 Tage die Woche, 8 Stunden pro Tag, 4 Wochen Schließzeit
Die Zukunft der Ganztagsbetreuung in Grundschulen: fünf Tage die Woche, acht Stunden pro Tag, vier Wochen Schließzeit© BMFSFJ