Corona-Pandemie Jobcenter übernehmen bei Bedarf Kosten für digitale Endgeräte

Ein Vater unterstützt seinen Sohn am Laptop
Eltern mit kleinen Einkommen können eine finanzielle Unterstützung für digitale Endgeräte bekommen, damit ihre Kinder am digitalen Distanzunterricht teilnehmen können. © BMFSFJ

Homeschooling und Fernunterricht stellen in der Corona-Pandemie viele Familien vor Herausforderungen. Denn nicht immer stehen den Kindern die erforderlichen Geräte zur Verfügung, die eine Teilnahme am digitalen Unterricht ermöglichen. Betroffen sind davon insbesondere Familien mit kleinen Einkommen, aber auch Familien mit vielen schulpflichtigen Kindern.

Damit auch diese Kinder dem digitalen Unterricht folgen können, ist es ab sofort möglich, die Anschaffungskosten für digitale Endgeräte wie Laptops oder Tablets und einen Drucker beim Jobcenter geltend zu machen - im Regelfall bis zu 350 Euro je Kind.

Gleichen Zugang zu Bildung ermöglichen

Das Ziel ist, auch in der Corona-Zeit den gleichen Zugang zu Bildung für alle Kinder sicherzustellen. Nur so kann garantiert werden, dass Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen auch später im Leben die gleichen Chancen haben wie Kinder aus Haushalten mit höheren Einkommen. 

Von der zusätzlichen Unterstützung profitieren deshalb nicht nur Schülerinnen und Schüler, die aktuell SGB II-Leistungen beziehen. Auch Kinder aus Familien, die zusätzliche Anschaffungskosten für digitale Endgeräte mit ihrem Einkommen nicht decken können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung über das SGB II. Auch hier prüft das zuständige Jobcenter, ob die Voraussetzungen für den Bezug von SGB II-Leistungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch nur wegen eines erhöhten Bedarfs für die Anschaffung von digitalen Endgeräten. Grundsätzlich gilt dies etwa auch für Kinder, für die bisher nur Kinderzuschlag bezogen wird.

Voraussetzungen:

  • Das Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder erhält eine Ausbildungsvergütung und ist noch keine 25 Jahre alt.
  • Die für das Distanzlernen notwendigen Geräte können nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden - zum Beispiel über eine Ausleihe von der Schule.

Ob und in welchem Umfang die Hilfen den einzelnen Familien zustehen, hängt auch von der wirtschaftlichen Situation im Einzelfall ab und wird durch das zuständige Jobcenter geprüft.

DigitalPakt Schule

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Der Bund hat den DigitalPakt im Sommer 2020 um 500 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlichen Mittel sollen die Länder dabei unterstützen, Klassensätze von Laptops oder Tablets anzuschaffen, die dann nach Bedarf ausgeliehen werden können.