Corona-Pandemie Hilfsmaßnahmen für soziale Einrichtungen in der Krise

Eine Gruppe beim Wandern in der Natur
Von den Hilfsmaßnahmen profitieren unter anderen Schullandheime und Jugendbildungsstätten© iStock/VMJones

Um die aktuelle Krise durch die COVID-19-Pandemie zu meistern, ist es von großer Bedeutung, nicht nur die Wirtschaft zu unterstützen, sondern auch in den Erhalt der sozialen Infrastruktur für Familien, Kinder, Jugendliche und soziale Zwecke zu investieren. 

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung gezielte, eng verzahnte Maßnahmen für Organisationen und Einrichtungen auf den Weg gebracht, um Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft zu sichern und aufrechtzuerhalten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Wir haben in Deutschland eine teilweise über 100 Jahre gewachsene vielfältige Landschaft aus Einrichtungen für Familien, für Kinder und Jugendliche, für Hilfsbedürftige und für Senioren. Diese gilt es zu erhalten und so zu unterstützen, dass sie gut durch die Krise kommen. Gerade jetzt brauchen wir die gemeinnützigen Organisationen, die mit ihren vielen Ehren- und Hauptamtlichen jeden Tag unermüdliche Arbeit leisten und die sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abfedern. Ohne sie wären viele Unterstützungsleistungen für einsame Menschen, für bedürftige Familien, für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen in der derzeitigen schwierigen Lage kaum möglich. Jetzt brauchen auch die gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen unsere Hilfe, damit es für sie weitergehen kann."

Hilfen basieren auf 3 Säulen

Die Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen ruhen auf drei
Säulen: der Unterstützung als Darlehen, Unterstützung als Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen und im Rahmen der Strukturstärkung durch ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe.

Mit dem KfW-Sonderkreditprogramm werden Bundesmittel bereitgestellt, um die Länder effektiv und schnell dabei zu unterstützen, gemeinnützige Organisationen zu stabilisieren. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit.

Mit den Überbrückungshilfen, die die Bundesregierung am 12. Juni beschlossen hat, können viele Umsatzeinbußen aufgefangen werden. Jugendherbergen, Schullandheime oder Träger von Jugendeinrichtungen oder der Behindertenhilfe können seit Anfang Juli die Gelder für die Monate Juni bis Augst ausgezahlt bekommen. Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Nachtragshaushalt wird das Bundesfamilienministerium ab September ein Anschlussprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro starten. 

Dr. Franziska Giffey:

"Mit den eng aufeinander abgestimmten Maßnahmen spannen wir ein Unterstützungsnetz, das es den betroffenen Einrichtungen und Organisationen erlaubt, ihre Arbeit trotz der schwierigen Umstände fortzuführen. Wir stellen sicher, dass sie sich weiter kümmern, helfen, schützen und fördern können, wo immer es in unserem Land nötig ist. Damit stärken wir in der aktuellen Ausnahmesituation unsere Zivilgesellschaft, unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und schlussendlich unser Land."