Gender Care Gap Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht vorgestellt

Manuela Schwesig und Prof. Eva Kocher stellen das Gutachten auf einer Pressekonferenz vor
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Prof. Eva Kocher stellen das Gutachten auf einer Pressekonferenz vor© BMFSFJ

Am 7. März hat Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig gemeinsam mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Eva Kocher das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht vorgestellt. Für die unbezahlte Sorgearbeit, die Frauen in Deutschland täglich leisten, hat die Sachverständigenkommission eine neue Kennzahl entwickelt: den Gender Care Gap, der derzeit bei 52,4 Prozent liegt.

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist laut Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht. So wenden Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Frauen erzielen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese "Lohn- und Sorge-Lücke" als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

Das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht stellt heraus, dass Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen gedacht werden müssen, wenn tatsächliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern erreicht werden soll. Es betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit.

"Es bleibt noch viel zu tun"

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig machte hierzu deutlich:

"Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Es bleibt aber noch viel zu tun: Wie der Gender Care Gap zeigt, müssen wir dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird. Dabei hilft auch meine Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld. Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten - wie in der Pflege und im sozialen Bereich - aufwerten und stärken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeberufegesetz bald zum Abschluss gebracht wird, ebenso wie das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit."

Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Eva Kocher, erläuterte:

"Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben. Professionelle Sorgearbeit muss aufgewertet, besser anerkannt und entlohnt werden. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Rahmenbedingungen sich wie ändern müssen, damit das gelingen kann."

Bereits am 17. Januar hatte die Sachverständigenkommission ihr Gutachten an Manuela Schwesig übergeben
Bereits am 17. Januar hatte die Sachverständigenkommission ihr Gutachten an Manuela Schwesig übergeben © BMFSFJ

Impulse aus Erstem Gleichstellungsbericht umgesetzt

Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht wurden wichtige Impulse gesetzt. Vieles davon ist mittlerweile umgesetzt und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die Ministerin übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Das Gutachten und die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten werden zusammen den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden, der dem Kabinett nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgelegt wird.