Kinder- und Jugendschutz Betroffenenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt neu berufen

Das Bild zeigt Franziska Giffey mit dem Unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig
Dr. Franziska Giffey und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig© BMFSFJ

Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Belange von Betroffenen auf Bundesebene Gehör finden und öffentlich gemacht werden. Deshalb wurde 2015 beim Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der 2018 durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey verstetigt wurde.

In dieser Woche hat Dr. Franziska Giffey nun die 18 Mitglieder des zweiten Betroffenenrates für die Dauer von fünf Jahren berufen. Dem zweiten Betroffenenrat gehören elf Mitglieder an, die bereits im ersten Rat tätig waren und ihr Engagement nun fortsetzen. Außerdem hat sich das Auswahlgremium einstimmig auf sieben neue Mitglieder verständigt. Die konstituierende Sitzung des zweiten Betroffenenrates findet Ende Juni statt.

Dr. Franziska Giffey:

"Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Betroffene besser zu unterstützen, ist ein Schulterschluss auf vielen verschiedenen Ebenen notwendig. Unverzichtbar bei allen Überlegungen und Maßnahmen ist dabei, die Perspektive von Betroffenen zu berücksichtigen. Das war nicht immer selbstverständlich. Mit dem ersten Betroffenenrat wurde beim Unabhängigen Beauftragten in den letzten Jahren ein sehr gutes Format der Beteiligung entwickelt, das wir weiterführen wollen. Ich danke all denjenigen, die ihre Bereitschaft erklärt haben, in diesem Gremium mitzuarbeiten und sich stellvertretend für so viele andere Betroffene einzusetzen. Durch das Amt des Unabhängigen Beauftragten und seinen etwa 20-köpfigen Arbeitsstab, den Betroffenenrat, den 'Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen' und die Aufarbeitungskommission haben wir inzwischen starke Strukturen, die sich mit großem Engagement für den Kampf gegen Kindesmissbrauch einsetzen. Und die Zahlen sind nach wie vor erschreckend hoch: Experten der WHO gehen davon aus, dass eine Million Kinder in Deutschland Missbrauch erlebt haben oder erleben - das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Missbrauch nicht nachlassen."

Erfahrungswissen des Gremiums nutzen

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, würdigt die starke Betroffenenbeteiligung auf Bundesebene.

Johannes-Wilhelm Rörig:

"Ich freue mich sehr, mit den 18 Mitgliedern des neuen Betroffenenrates für die kommenden Jahre ein starkes Gremium an meiner Seite zu haben. Die Arbeit des Betroffenenrates ist unerlässlich und wertvoll, um das komplexe Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs mit all seinen Facetten zu verstehen und Politik und Gesellschaft zum Handeln zu bewegen. Alle Mitglieder des Betroffenenrats sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und verfügen über ein enormes Erfahrungs- und Detailwissen zu vielen Aspekten der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es ist wichtig, dass dieses Wissen in die vielfältigen politischen Entscheidungen einfließen kann."

Informationen zum Betroffenenrat

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das erstmals im März 2015 konstituiert wurde und den UBSKM und seinen Arbeitsstab berät. Durch die strukturierte Beteiligung von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs sollen ihre Belange auf Bundesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs einfließen. Die Mitglieder des Betroffenenrates arbeiten seit Jahren beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema und verfügen neben individuellem Erfahrungswissen auch über spezifisches Expertinnen- und Expertenwissen. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und die Öffentlichkeit und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Mitglieder des Betroffenenrates gehören auch dem "Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" an, den Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Beauftragte Rörig Ende 2019 ins Leben gerufen haben.

Mehr als 200 Bewerbungen

Die Auswahl der sieben neuen Mitglieder für den zweiten Betroffenenrat wurde aus mehr als 200 Bewerbungen getroffen. Dabei wurden die im Kabinettsbeschluss von Dezember 2018 benannten Kriterien von Gendergerechtigkeit, Altersdiversität und unterschiedlichen Missbrauchskontexten berücksichtigt. Dem Auswahlgremium gehörten der Unabhängige Beauftragte, eine Vertreterin seines Arbeitsstabes, eine Vertreterin des Bundesfamilienministeriums sowie zwei Betroffene an, die selbst nicht Mitglieder des Betroffenenrates sind, aber von ihm benannt wurden.