3 Jahre Entgelttransparenzgesetz Entgeltgleichheit durch mehr Transparenz

Eine junge Frau mit ihren Arbeitskollegen
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit© Fotolia /contrastwerkstatt

Vor drei Jahren - am 6. Juli 2017 - ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft getreten. Es soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Dafür sieht es drei Bausteine vor: einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung an Arbeitgebende zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie die Pflicht, über den Stand der Entgeltgleichheit im Unternehmen zu berichten.

Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft

Die erste Evaluation im Jahr 2019 hat gezeigt, dass das volle Potenzial des Gesetzes noch nicht ausgeschöpft wird. Zwar hat es dazu beigetragen, das alte Tabu aufzubrechen, dass über Geld nicht gesprochen werden darf. Und zahlreiche Unternehmen haben ihre Entgeltstrukturen freiwillig überprüft. Allerdings sind das Gesetz und seine Instrumente noch nicht ausreichend bekannt. Häufig bestehen zudem Unsicherheiten bei der Anwendung.  

Deshalb unterstützt das Bundesfrauenministerium Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) wurde der Selbsttest "Gleichbehandlungscheck für kleine und mittlere Unternehmen" entwickelt. Damit können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell und einfach überprüfen, ob sie in Sachen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zeitgemäß aufgestellt sind und wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht.

Neues Unternehmensprogramm startet im Sommer

Im Sommer startet zudem das neue Unternehmensprogramm "Unternehmen stärken - Entgeltgleichheit fördern". Damit unterstützt das Bundesfrauenministerium Unternehmen zukünftig noch stärker dabei, das Entgeltgleichheitsgebot in die betriebliche Praxis umzusetzen. Dafür werden Unternehmensgespräche gefördert, ein neues Label für die Auszeichnung fairer Arbeitgeber entwickelt und es werden Hilfestellungen bei allgemeinen Fragen zum Thema Gleichbehandlung und Gleichstellung im Arbeitsleben bereitgestellt.

Schwerpunkt während der EU-Ratspräsidentschaft

Das Thema Gleichstellung zwischen Frauen und Männern im Erwerbsleben ist auch ein Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli begonnen hat. Die Bundesregierung plant zum Beispiel die Verabschiedung politischer Empfehlungen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, die sich mit der Bewertung und Verteilung der bezahlten Erwerbs- und unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern auseinandersetzen. Die ungleiche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit stellt - neben fehlender Transparenz - eine weitere Ursache der Entgeltlücke dar.