Ratifizierung der Istanbul-Konvention Gemeinsam in Europa den Schutz von Frauen vor Gewalt stärken

Frau hält Hände vor ihr Gesicht
Frauen vor Gewalt schützen© Bildnachweis: Fotolia/razyph

Das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist mit der Zustimmung des Bundesrats abgeschlossen. Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 1. Juni 2017 in 2. und 3. Lesung zugestimmt. Mit der Ratifikation des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter gestärkt.

Deutschland hat bei den Verhandlungen zur Istanbul-Konvention eine zentrale Rolle gespielt und das Übereinkommen sofort gezeichnet. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten.

In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter beziehungsweise Täterinnen enthalten. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. 

Starker und einheitlicher Schutz vor Gewalt in Europa

Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Bislang haben es 24 Mitgliedstaaten ratifiziert. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Deutschland in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.