Immer mehr Frauen und Männer sind im Verlauf ihres Lebens von einer Scheidung betroffen. Nach traditionellem Rollenverständnis und der vielfach gelebten Realität der hauptsächlich auf dem Einkommen des Ehemanns basierenden Ehen mit einem "Hauptverdiener" ist zu vermuten, dass Frauen weit stärker die ökonomischen Folgen einer Scheidung spüren als Männer, wobei auch Männer finanzielle Einbußen hinzunehmen haben (Tabelle 4.16). Auf Grund der gängigen Praxis, nach der Frauen zu einem wesentlich höheren Prozentsatz das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen bekommen bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht der mütterliche Haushalt Hauptwohnsitz der Kinder ist, bestehen die für die Väter schwerwiegenderen Folgen einer Scheidung darin, ihre Kinder seltener zu sehen und sogar zu riskieren, den Kontakt zu ihnen zu verlieren.[126]
Für eine Beantwortung der Frage, ob Frauen stärker unter den ökonomischen Folgen einer Scheidung zu leiden haben als Männer, liegen mit der 2003 erschienenen Studie "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden" aktuelle Zahlen vor. Die Analysen basieren auf Datensätzen aus den Jahren 1984 bis 1999 des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Zusätzlich wurde zur Jahreswende 2000/2001 eine Stichprobe von 1.519 Geschiedenen zu den "wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung" (genannt WTS-Erhebung) befragt (BMFSFJ 2003b: 29).
Männer wie Frauen erleiden durch eine Trennung bzw. Scheidung einen Einkommensverlust (Tabelle 4.16). Frauen haben jedoch deutlich stärkere Einkommenseinbußen im Vergleich zu Männern. Insbesondere die Betrachtung der bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommen zeigt, dass ein größerer Teil der Frauen nach einer Trennung beträchtlich schlechter gestellt ist als Männer. Die Hälfte der Frauen muss ein Jahr nach der Trennung beim bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommen einen Einkommensverlust von 27 Prozent und mehr hinnehmen, während diese Ziffer bei Männern nur 4 Prozent beträgt.
Tabelle 4.16: Veränderung der Jahreshaushaltsnettoeinkommen bei Frauen und Männern nach der Trennung in Deutschland (insgesamt und pro Kopf)
1 Basis ist das Jahreseinkommen, das dem jeweiligen Haushalt zwei Jahre vor und ein Jahr nach der Trennung zur Verfügung steht, d.h. die Summe aller Einkommen der Haushaltsmitglieder nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie nach Empfang bzw. Ableistung von privaten und staatlichen Transferleistungen (inkl. Unterhaltszahlungen). Bei der Berechnung der Pro-Kopf-Einkommen wird (näherungsweise) die erste Person im Haushalt mit einem Gewicht von 1 berücksichtigt, alle weiteren Erwachsenen mit einem Gewicht von 0,5 und Kinder mit einem Gewicht von 0,3.
2 prozentuale Veränderung des Einkommens zwischen den beiden Zeitpunkten zwei Jahre vor der Trennung und ein Jahr nach der Trennung
3 Die Hälfte der jeweiligen Personen verfügt maximal über den genannten Einkommensbetrag (Lesebeispiel: 50 Prozent der Männer verfügen ein Jahr nach der Trennung über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von max. 34.706 DM).
4 Die Hälfte der jeweiligen Personen erfährt Einkommensverluste, die mindestens den genannten Veränderungen entsprechen (Lesebeispiel: 50 Prozent der Männer erfahren Einkommensverluste von 33 und mehr Prozent).
Datenbasis: SOEP; alle verheirateten Personen, die sich 1984-1999 trennten
Quelle: BMFSFJ 2003b: 9
Einen weiteren Aspekt der ökonomischen Schlechterstellung von Frauen nach einer Trennung weist die folgende Tabelle aus. In ihr spiegelt sich die Tatsache, dass Frauen nach einer Trennung weit häufiger mit Kindern im Haushalt leben als Männer. Daher sind in Gesamtdeutschland auch 76 Prozent der Frauen in der Trennungszeit für sich und 95 Prozent für ihre Kinder unterhaltsberechtigt, Männer dagegen nur zu 13 Prozent für sich selbst sowie 23 Prozent für Kinder unterhaltsberechtigt. Auch wenn die unterhaltsberechtigten Männer zu einem höheren Prozentsatz den ihnen zustehenden Trennungsunterhalt nicht ausgezahlt bekommen, ist die Nichtauszahlung des Unterhalts auf Grund der weit höheren Zahl der Berechtigten für die Frauen das weit schwerwiegendere Problem.
Tabelle 4.17: Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt aus Sicht der unterhaltsberechtigten Frauen und Männer in Deutschland insgesamt sowie in West- und Ostdeutschland (Spaltenprozent)
1 Zahlungen, die unregelmäßig und/oder nicht in der vereinbarten Höhe erfolgen
Datenbasis: Repräsentativbefragung Geschiedener 2000/01
Quelle: Andreß 2004: 4
Es muss also konstatiert werden, dass Frauen im Allgemeinen mit den größeren finanziellen Nachteilen bei einer Scheidung rechnen müssen. Während Frauen nach der aktuellen Datenlage stärker als Männer unter den ökonomischen Folgen von Trennungen und Scheidungen zu leiden haben, ist es für Männer schwieriger, nach einer Trennung oder Scheidung weiter den Kontakt zu ihren Kindern zu halten, da der Lebensmittelpunkt der meisten Kinder bei der Mutter ist. Wie aus der Tatsache hervorgeht, dass 85 Prozent der allein Erziehenden Frauen sind, hat auch die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts 1998 dies nicht grundlegend geändert.
Allerdings hat sich durch die gesetzliche Festlegung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall der Anteil des gemeinsamen Sorgerechts deutlich erhöht. Hatten im Zeitraum 01.07.1994 bis 30.6.1995 lediglich 17 Prozent der geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht erlangt, waren dies im Jahr 2000 immerhin 75,6 Prozent (Proksch 2002: 6).[127]
Die Untersuchung von Proksch aus dem Jahre 2001 belegt zum einen das Fortbestehen der Bedeutung des mütterlichen Haushalts als Lebensmittelpunkt (Tabelle 4.18). Zum anderen wird hier jedoch die Bedeutung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts für Väter deutlich. Jeweils mehr (erste und zweite) Kinder leben beim Vater, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, im Vergleich zu Kindern, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt.
Tabelle 4.18: Lebensmittelpunkt der ersten und zweiten Kinder in Deutschland 2001 (in %)
Quelle: Proksch 2001: 25 f.
Nach den Forschungsergebnissen von Proksch scheint die Reform des Kindschaftsrechts 1998 zu einer Verbesserung der Qualität der Kontakte der nicht mit ihren Kindern zusammenlebenden Elternteile (also in der Regel der Väter) zu ihren Kindern beizutragen.
Die bessere Qualität der Beziehung der Kinder zu den nicht mit ihnen zusammenlebenden Vätern bei gemeinsamer elterlicher Sorge scheint auch die Bereitschaft, regelmäßigen Kindesunterhalt zu zahlen, zu verstärken: "So erklären 76,6 Prozent der Mütter mit geS [gemeinsamer elterlicher Sorge], aber lediglich 58,1 Prozent der Mütter mit aeS [alleiniger elterlicher Sorge], dass ‚Kindesunterhalt gegenwärtig regelmäßig bezahlt’ werde" (Proksch 2002: 8).
Diese bessere Qualität der Beziehung beeinflusst auch die ökonomische Situation der Mütter. Die international vergleichende Studie von Kostka (2004) stellt diese Ergebnisse jedoch sowohl für Deutschland als auch international infrage. Nach ihren Ergebnissen kann kein direkter Zusammenhang zwischen gemeinsamem Sorgerecht und Zahlung des Kindesunterhalts sowie zur Qualität der Beziehung aufgezeigt werden.
Unter dem Aspekt der Folgen von Trennung und Scheidung muss von fortbestehenden Geschlechterungleichheiten gesprochen werden. Weiterhin beeinträchtigt für die meisten Väter eine Scheidung die Quantität und häufig auch die Qualität der Kontakte zu ihren Kindern. Und weiterhin haben viele Mütter, die während ihrer Ehe in einem traditionellen Geschlechtermodell mit dem Ehemann als Hauptverdiener lebten, durch eine Scheidung größere finanzielle Einbußen als Männer.
[126] Bei der "Väterstudie" der Bremer Forschungsgruppe um Amendt (2003) handelt es sich um eine aktuelle Untersuchung, die sich mit männerbezogenen Auswirkungen von Scheidungen befasst und ebenfalls in ihren Interviews ausschließlich die männliche Perspektive berücksichtigt. In den Veröffentlichungen von Amendt wird die These vertreten, dass Männer in Scheidungsprozessen die eigentlich Benachteiligten sind, da sie nur als zahlende Väter gesehen werden und die Qualität ihrer Beziehungen zu den Kindern nicht berücksichtigt werde (Amendt 2004).
[127] Die Untersuchung der "Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts" im Auftrag des BMJ erfolgte 1999/2000 und 2001 mit einer Stichprobe von 2.931 Befragten.