Dass die Einkommen von Arbeitnehmerinnen im Westen (nicht im Osten) etwa ab dem 30. Lebensjahr immer weiter hinter den Einkommen von Männern zurückbleiben (Abbildung 3.17) lässt schon vermuten, dass auch familienbedingte Berufsunterbrechungen und/oder
-einschränkungen eine wichtige Ursache für die ungleichen Einkommen von Frauen und Männern sind. Unterschiedliche Studien belegen tatsächlich, dass diese Unterbrechungen nicht nur für die Zeit des Berufsausstiegs einen akuten Einkommensverlust mit sich bringen, sondern auch langfristig das Einkommenspotenzial der wieder Beschäftigten einschränken. Wie Kapitel 5 zeigt, nehmen bisher in der Regel Mütter und nur selten Väter diese Einbußen in Kauf (Kapitel 5.7).
Die Relevanz der familienbedingten Erwerbsunterbrechungen für die Einkommensentwicklung von Beschäftigten lässt sich sehr gut aufzeigen, wenn man den Einkommensverlauf bei Frauen mit Kind(ern) mit dem bei Frauen ohne Kinder vergleicht. Solche Analysen haben auch im internationalen Rahmen gezeigt, dass sich die Verdienste kinderloser Frauen deutlich günstiger entwickeln als die von Müttern (Waldvogel 1997; Budig/England 2001). Die Studien belegen, dass die kulturell verankerte Zuständigkeit für Familienarbeit die Einkommensentwicklung von Frauen ganz erheblich beeinträchtigt.
Studien von Ruhm (1998) und Stier u.a. (2001) haben im Rahmen eines internationalen Vergleichs deutlich gemacht, dass die Lohneinbußen von Frauen in jenen Ländern besonders groß sind, in denen gesetzliche Ansprüche auf lange Phasen von Erziehungsurlaub bestehen. Im europäischen Vergleich fallen die Lohneinbußen in den Ländern deutlich geringer aus, in denen Frauen nach einem Mutterschaftsurlaub relativ bald (spätestens nach einem Jahr) wieder in ihren Beruf zurückkehren und der Staat - wie beispielsweise Schweden - durch seine Familienpolitik die Berufstätigkeit von Frauen aktiv fördert. Im Gegensatz dazu kommt es in Staaten wie der Bundesrepublik, in der viele Frauen ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt reduzieren oder unterbrechen und erst vergleichsweise spät wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, zu deutlicheren Einkommenseinbußen für Mütter. Ruhm errechnet allein für eine Elternzeit von zehn Monaten einen Lohnverlust von 4 Prozent (ebd.: 218).
Beblo und Wolf kommen nach einer Analyse von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zu dem Schluss, dass in Westdeutschland schon eine einjährige Erwerbspause die künftigen Erwerbschancen ganz erheblich beeinträchtigt. Sie machen auf die möglicherweise rasche Entwertung vorhandener beruflicher Qualifikationen und das vielfache Fehlen von Weiterbildung in der Nichterwerbsphase aufmerksam (Beblo/Wolf 2002). Sie folgern aus ihrer Analyse der Einkommensentwicklung von Frauen in Westdeutschland, die im Jahr 1998 zwischen 30 und 55 Jahre alt waren und mindestens einen Fachhochschulabschluss hatten, dass nicht nur die Länge der Erwerbsunterbrechung, sondern auch deren zeitliche Lage in der Erwerbsbiografie von großer Bedeutung ist (ebd.: 91). Je später die Unterbrechung erfolgt, desto mehr Humankapital steht in der Gefahr, verloren zu gehen. Das seit Jahrzehnten beobachtbare Hinausschieben von Familiengründungen (Kapitel 4, Abbildung 4.9) bewirkt deshalb zusätzliche Lohneinbußen von Müttern (ebd.: 92). Die negativen Einkommenseffekte von Berufsunterbrechungen fallen nach Schätzungen von Beblo und Wolf geringer aus, wenn Frauen ihre Erwerbsarbeit nur kurz unterbrechen und bald zumindest eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und so mit dem Arbeitsmarkt in Verbindung bleiben (ebd.: 92).
Auch Berechnungen von Ziefle mit den Daten des Sozio-oekonomischen Panels von 1984 bis 1999 zeigen den negativen Einfluss familienbedingter Erwerbsunterbrechungen auf den weiteren Einkommensverlauf von Frauen. Ziefle findet diese Einkommensnachteile von Müttern in Deutschland allerdings nicht unmittelbar beim Wiedereinstieg in den Beruf, sondern mittel- und langfristig (Ziefle 2004). Als Ursachen für die mittel- und langfristigen Folgen der Erwerbsunterbrechungen zieht Ziefle ein Zusammenwirken mehrerer Faktoren in Erwägung. So kann zum Verlust von arbeitsplatzrelevantem Wissen ein Wechsel von Müttern auf weniger anspruchsvolle und weniger ausbaufähige Stellen treten, auch weil der Arbeitgeber die Erwerbsunterbrechung als Signal für eine geringe Erwerbsorientierung wertet und sich die Erwerbsorientierung der Frauen nach der Geburt evtl. tatsächlich ändert (Ziefle 2004: 217). Die Erwartungen von Arbeitnehmerinnen mit Kindern und die von Arbeitgebern können sich wechselseitig beeinflussen. Durch Weiterbildung weniger gefördert, könnten Mütter an Arbeitsmotivation verlieren. Solche Spirale vor Augen, könnten Arbeitgeber Frauen weniger Entwicklungsmöglichkeiten bieten, allein auf Grund der Möglichkeit, dass sie Kinder bekommen und diese dann eine gewisse Zeit selbst betreuen könnten (Ziefle 2004: 229).
Ziefle zeigt, dass Mütter, die nach dem Erziehungsurlaub zu ihrem Arbeitgeber zurückkehren konnten, im Vergleich zu Müttern, die den Arbeitgeber wechselten, einen um 4,4 Prozent erhöhten Reallohn erhielten. Dies spricht für die 1992 eingeführte Arbeitsplatzgarantie in der Elternzeitregelung, die die Rückkehr zum alten Arbeitgeber stützt. Diese Rückkehr zum alten Arbeitgeber hat in der Auswertung von Ziefle allerdings nur einen kurzzeitig positiven Effekt auf das Einkommen von Frauen. Unabhängig davon, ob Frauen zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren können oder nicht, sind sie nämlich nach der Elternzeit nicht mehr in der Lage, ähnliche Einkommen zu erzielen wie Frauen ohne Erwerbsunterbrechung bzw. ohne Kind. Ziefle konnte feststellen, dass jedes Kind zu einem Reallohnverlust von 1,3 Prozent und die Inanspruchnahme von Elternzeit zu einem zusätzlichen Lohnverlust von 0,4 Prozent für jeden weiteren Monat führt (ebd.: 223). Wenn die Frauen nach der Elternzeit nicht direkt in den Arbeitsmarkt zurückkehren, dann führt jedes weitere Jahr der Nichterwerbstätigkeit zu einem weiteren Lohnverlust von 1,3 Prozent (ebd.: 224). Familienbedingte Berufsunterbrechungen sind somit ein wichtiger Aspekt zur Erklärung der Einkommensungleichheit zwischen den Geschlechtern (ebd.: 226 ff.).
Da die Dauer der Erwerbsunterbrechung einen negativen Einfluss auf die langfristige Einkommensentwicklung von Müttern hat, sind die seit 1986 mehrfach verlängerten Erziehungszeiten, die stets eine allgemeine Ausweitung der Unterbrechungsphase zur Folge hatten, zwiespältig zu beurteilen (Beblo/Wolf 2002: 92). Die verlängerten Erziehungszeiten bieten einerseits mehr Spielraum für individuell abgestimmte Lösungen zur Vereinbarung von Familie und Beruf und schaffen insbesondere zusammen mit der dreijährigen Arbeitsplatzgarantie bessere Rahmenbedingungen für die Rückkehr in das Erwerbsleben. Andererseits scheint sich durch die Gewährung von relativ langen Erziehungszeiten in Deutschland das 3-Phasen-Modell mit im internationalen Vergleich relativ langen Erwerbsunterbrechungen noch einmal verfestigt zu haben (Engelbrech/Jungkunst 2001b) und zeigt sehr ungünstige Konsequenzen für die Einkommensentwicklung von Frauen (Abbildung 3.1). Insofern war es wichtig, dass 2001 eine Kombination von Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit zugelassen wurde. Sie eröffnet die Chance, Qualifikationsverluste, die durch Berufsunterbrechungen entstehen, zu mindern. Ein bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsplätze auch für Kinder unter 3 Jahren wäre allerdings zur Unterstützung dieser frühen Rückkehr in den Beruf nötig. Daneben wäre auch eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Betreuung ihrer Kinder zu fördern, um Müttern mehr Kontinuität in ihrer Berufsbiografie zu ermöglichen.
Hufnagel weist in einer Modellrechnung mit SOEP-Daten allerdings nach, dass Elternpaare, die für die Kinderbetreuung paritätisch auf Erwerbsbeteiligung verzichten, noch höhere Einkommensverluste hinzunehmen haben, weil Erwerbsbeschränkungen oder -unterbrechungen von Vätern für das Paar insgesamt noch höhere Lohneinbußen bedeuten (Hufnagel 2002). Angesichts der Höhe der Kinderkosten insgesamt fallen die zusätzlichen Kosten für eine egalitäre Elternschaft, die Hufnagel mit 15.000 € bis 18.000 € bis zum 17. Lebensjahr des Kindes veranschlagt, allerdings nicht übermäßig ins Gewicht (ebd.: 123). Vor diesem Hintergrund ist offen, ob das bestehende Muster der fast ausschließlichen Erwerbsunterbrechung von Müttern allein als Konsequenz ökonomischer Rationalität erklärt werden kann. Wenn eine egalitäre Elternschaft als Lebensqualität wahrgenommen würde, könnten sich manche Eltern für diese Arbeitsteilung entscheiden, so wie etwa für den Zweiturlaub für die ganze Familie, das eigene Haus oder den Zweitwagen. Für viele Arbeitnehmerfamilien bis in die mittleren Schichten hinein bedeutet die Lebensphase, in der ein Elternteil auf Erwerbsarbeit verzichtet und etwa ein zweites Kind zu versorgen ist, allerdings einen Rückfall auf ein sehr niedriges Konsumniveau, auf dem kostspielige Formen der geteilten Elternschaft wahrscheinlich nicht mehr in Erwägung gezogen werden können (Hufnagel 2002: 124). Insofern bedürfte es politischer Maßnahmen, um egalitäre Elternschaft zu fördern.
Die stets geringere Bezahlung von vollzeitbeschäftigten Frauen, Berufsunterbrechungen und Teilzeitbeschäftigungen führen dazu, dass Frauen über das ganze Erwerbsleben hinweg betrachtet ein deutlich geringeres Lebensarbeitseinkommen erzielen als Männer.
Im Bericht der Bundesregierung zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern wurde für den zeitverlaufsbezogenen Vergleich auf die AVID1996 (Altersvorsorge in Deutschland) zurückgegriffen (Deutscher Bundestag 2002a:149 ff).
Auf der Basis der erreichten Entgeltpunkte wurde dort geschätzt, dass Frauen in Westdeutschland, die 1996 in Rente gingen während ihres gesamten Erwerbslebens 42,4 Prozent der entsprechenden Männereinkommen verdienten. In Ostdeutschland waren die weiblichen Erwerbsbiografien weniger brüchig als in Westdeutschland. Während ihres Erwerbslebens hatten Frauen bei Renteneintritt 1996 70,7 Prozent der kumulierten Männereinkommen verdient (Deutscher Bundestag 2002a:150). Mit aktuelleren Ergebnissen auf Basis der AVID 2002 ist erst im Laufe des Jahres 2006 zu rechnen.
Für die rentenversicherungspflichtigen Personen kann auch auf Basis der Rentenanwartschaften die Geschlechterdifferenz der kumulierten Einkommen abgeschätzt werden. Dies geschieht auf Basis von Rentenanwartschaften, die sich auf zurückgelegte beitragspflichtige Erwerbszeiten in Form von Entgeltpunkten beziehen. Die Entgeltpunkte spiegeln im Rahmen der Rentenversicherung die im Lebensverlauf erzielten individuellen sozialversicherungspflichtigen Erwebseinkommen[99] wider.
Diese Ergebnisse können nicht als direkte Fortschreibung der AVID-Ergebnisse von 1996 verstanden werden. Sie zeigen aber ebenfalls, dass auch Ende 2003 in Westdeutschland mit steigendem Lebensalter die abgeschätzten kumulierten Erwerbseinkommen der Geschlechter zunehmend differieren. Ende 2003 verdienten Frauen im Alter von 30 Jahren in ihrem bisherigen Erwerbsleben 92 Prozent des Männereinkommens. Eine 60 Jahre alte Frau erzielte während ihrer Erwerbsbiografie nur 53 Prozent des Männereinkommens. In Ostdeutschland wiesen Frauen traditionell eine höhere Erwebsbeteiligung auf, sie arbeiteten häufiger in Vollzeitbeschäftigungen (Kapitel 2.7.1). Deshalb ist der geschlechtsspezifische Verdienstabstand auch in den höheren Alterskohorten im Osten geringer als im westlichen Landesteil (Abbildung 3.21).
Abbildung 3.21: Anteil der kumulierten1 Fraueneinkommen an den Männereinkommen nach Lebensalter in West- und Ostdeutschland 20032 (in %)
1 auf Basis der durchschnittlichen monatlichen Rentenanwartschaften bei hypothetischer voller Erwerbsminderung ohne Zurechnungszeit für Versicherte mit erfüllter allgemeiner Wartezeit oder vorzeitiger Wartezeiterfüllung bis zum Stichtag
2 Stichtag 31.12.2003
Datenbasis: VDR Statistik
Quelle: Auskunft von Seiten VDR vom 07.06.2003; eigene Berechnungen
Zum mit dem Lebensalter sinkenden Anteil von kumulierten Fraueneinkommen an Männereinkommen trägt neben den familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und den brüchigeren Erwerbsbiografien von Frauen auch ein Kohorteneffekt bei. Junge Frauen bleiben heute im Vergleich zu älteren Frauenjahrgängen wegen Eltern- und Familienarbeit sowie veränderter Demografie (Kapitel 4) dem Arbeitsmarkt kürzer fern. Dies führt dazu, dass ihr Lebensarbeitseinkommen bei Eintritt ins Rentenalter gegenwärtig nicht mehr ganz so weit unter dem der Männer liegt wie 1960. Abildung 3.22 zeigt dies anhand der Rentenzugangsstatistik. In Westdeutschland ist ein allmählicher Anstieg des kumulierten Verdienstniveaus von 1960 bis 2004 zu konstatieren. Die kumulierten Erwerbseinkommen der Frauen reichten 2004 aber nicht einmal an die Hälfte der entsprechenden Männereinkommen heran. Dabei ist zu bedenken, dass der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern mit diesen Berechnungen eher unterschätzt ist, denn nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden durch Entgeltpunkte dargestellt. Dies führt dazu, dass vor allem Männereinkommen unterschätzt werden. Des Weiteren sind in den Versicherungsjahren und Entgeltpunkten auch beitragsfreie Zeiten (z.B. für Kindererziehung) enthalten, dies betrifft Frauen stärker als Männer und führt dazu, dass die kumulierten Einkommen von Frauen bei diesen Berechnungen überschätzt werden. So dürfte der tatächliche Anteil der Lebensarbeitseinkommen von Frauen an denen von Männern eher noch niedrieger liegen als die in Abbildung 3.22 dargestellten Schätzwerte. In Ostdeutschland erreichten Frauen einen viel höheren Anteil der kumulierten Erwerbseinkommen an den entsprechenden Einkommen von Männern. Der starke Anstieg der Schätzwerte für Ostdeutschland seit Beginn der 90er-Jahren ist vermutlich vor allem auf rentenrechtliche Aspekte zurückzuführen, real haben Frauen in den ostdeutschen Bundesländern ja eher Einkommensanteile verloren (Abbildung 3.3).
Abbildung 3.22: Anteil der kumulierten1 Fraueneinkommen an den Männereinkommen in West- und Ostdeutschland 1960 bis 2004 (in %)
1 auf Basis der durchschnittlichen jährlichen Entgeltpunkte sowie den durchschnittlichen Versicherungsjahren bei Rentenzugang
Anmerkung: für Westdeutschland bis 1980 und 1992 ohne Knappschaft, da eine Geschlechtertrennung nicht möglich ist
Datenbasis: VDR-Statistik Rentenzugang
Quelle: VDR-Statistik Rentenzugang
Insgesamt zeigen die Schätzungen, dass sich die Relation zwischen den Lebenarbeitseinkommen von Frauen und denen von Männern allenfalls ganz langsam verändert.
[99] Allerdings gibt die Statistik die Erwerbseinkommen verzerrt wieder. Fraueneinkommen werden tendenziell überschätzt, da auch beitragsfreie Zeiten (z.B. Kindererziehungszeiten) berücksichtigt werden, die Männereinkommen werden tendenziell unterschätzt, da Erwerbseinkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.