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3.3 Entwicklung und Verteilung der Erwerbseinkommen in Deutschland

Methodische Anmerkungen

In den Abschnitten 3.3 und 3.4 ist die Analyse so angelegt, dass sie einen möglichst exakten Vergleich mit zentralen Eckwerten im Bericht der Bundesregierung zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern zulässt (Deutscher Bundestag 2002a). Auf diese Weise können die Ergebnisse früherer Jahre fortgeschrieben werden. Um dies zu gewährleisten, wird das BA-Beschäftigtenpanel (Beschäftigtenpanel der Bundesagentur für Arbeit)  als Hauptdatenquelle genutzt. Das BA-Beschäftigtenpanel ähnelt in Stichprobengröße und -zusammensetzung der IAB-Beschäftigtenprobe weitgehend, auf deren Basis im erwähnten Bericht der Bundesregierung 2002 die Einkommensunterschiede in den 90er-Jahren ermittelt wurden. Das BA-Beschäftigtenpanel hatte den Vorteil, dass es bis 2002 aktualisiert war, während die IAB-Beschäftigtenstichprobe zum Zeitpunkt der Analyse nur für 2001 vorlag. Die in diesem Kapitel präsentierten Zeitreihen zwischen 1997 und 2002, die für 1997 die IAB-Stichprobe und für 2002 das BA-Beschäftigtenpanel nutzen, können nur unter dem Vorbehalt veröffentlicht werden, dass Unterschiede im Erhebungsverfahren und der unvermeidliche Stichprobenfehler die Ergebnisse beeinflussen. Die erwähnten Datensätze haben beide den Vorteil, dass sie auf Meldungen der Betriebe an die Sozialversicherung beruhen und damit zuverlässiger sind als Selbstauskünfte der Beschäftigten oder gruppenbezogene Auskünfte der Betriebe. Der Nachteil ist, dass nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfasst und deren Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze systematisch erhoben werden. So enthalten die IAB-Stichprobe und das BA-Beschäftigtenpanel vollständige Einkommensangaben nur bis Bruttomonatseinkommen von 4.500 € in Westdeutschland und 3.750 € in Ostdeutschland (Beitragsbemessungsgrenzen 2002).

Die Aspekte der Einkommensverteilung, die im Bericht der Bundesregierung 2002 mit der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes beleuchtet wurden, so der Zusammenhang zwischen der Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Zulagen, dem Umfang der Erwerbsarbeit einerseits und den Verdiensten von Frauen und Männern andererseits, werden auch hier auf dieser Datenbasis analysiert (Deutscher Bundestag 2002a: 116-122).[83] Zusätzlich wird auf Daten der Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundsamtes (EVS 1. Halbjahr 2003) zurückgegriffen. Das Vorgehen sichert ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit und ein Höchstmaß an Aktualität.

Der Rückgriff auf unterschiedliche Datensätze führt zu teils disparaten Befunden, die durch unterschiedliche Erhebungsmethoden und Berechnungsverfahren entstehen.

Abgesehen davon, dass - wie bereits erwähnt - für einen Einkommensvergleich Selbstauskünfte der Beschäftigten oder pauschalisierende Angaben der Betriebe, die jeweils meist noch nachträglich auf ihre Plausibilität geprüft werden (so im Mikrozensus und im SOEP), oder Prozessdaten, wie die Meldungen der Betriebe an die Sozialversicherung (IAB-, oder BA-Daten) genutzt werden können, kann man auch mit ein und denselben Daten unterschiedliche Indikatoren bilden. Bei einem Interesse, Lohndiskriminierung zu beschreiben, werden die Bruttoverdienste meist den Nettoverdiensten vorgezogen, da sich bei den Nettoverdiensten Effekte der Besteuerung mit jenen der Bezahlung verquicken, die Lohndiskriminierung also nicht isoliert erfasst werden kann. Deshalb werden im Folgenden auch hier die Bruttoverdienste genutzt. Bei Verwendung der Nettoeinkommen würden die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern größer ausfallen, da verheiratete Frauen als Zweitverdienerinnen in ihren Familien meist einer sehr ungünstigen Steuerklasse zugeordnet sind. So errechnet Schäfer auf der Basis von Bruttolöhnen für das Jahr 1999 einen Anteil des Stundenlohns von Frauen am Stundenlohn von Männern von 80 Prozent, kommt auf der Ba-sis der Nettolöhne aber nur auf einen Verdienstanteil der Frauen von 76,2 Prozent (Schäfer 2001: 59).

Bei einem Einkommensvergleich ist ferner zu entscheiden, ob der Vergleich auf der Basis von Jahres-, Monats- oder Stundenverdiensten vorgenommen werden soll. Im folgenden Kapitel wird zumeist (aber nicht ausschließlich) der Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten als Messgröße genutzt. Der Vergleich von Bruttostundenverdienste hätte den Vorteil, dass er sich auf eine jeweils präzise vergleichbare Arbeitszeit bezieht. Wenn man Datensätze hat, bei denen die Zahl der Arbeitsstunden nicht präzise erfasst ist, dies ist bei dem IAB-Beschäftigtenpanel der Fall, kann man keine Stundenverdienste berechnen. Deshalb tut man gut daran, nur die Einkünfte von Vollzeitbeschäftigten zu vergleichen. Die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten ist viel unklarer. Bei Verwendung des IAB-Beschäftigtenpanels, das durch seine präzisen Einkommensangaben (wenigstens für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) besticht, aber keine präzisen Angaben zur Zahl der Arbeitsstunden enthält, wird hier deshalb als Indikator für die Gleichstellung der Anteil der Frauenverdienste an den Männerverdiensten bei Vollzeitbeschäftigung genutzt.[84] Im gesamten Kapitel bilden stets Nominallöhne die Grundlage der Berechnung.




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