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Di 30.06.2009

Conterganstiftungsgesetz

Am 30. Juni 2009 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird der Weg frei gemacht für die Auszahlung der von der Firma Grünenthal GmbH auf freiwilliger Basis zugesagten Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro an die contergangeschädigten Menschen.

Außerdem werden ab dem 1. Juli 2009 die Conterganrenten automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst. Die contergangeschädigten Menschen erhalten nunmehr höhere Conterganrenten. Sie betragen jetzt zwischen 248 Euro und maximal 1.116 Euro.

Contergangeschädigte Menschen, die ihre Ansprüche bisher gar nicht oder verspätet geltend gemacht haben, also von der Ausschlussfrist des Conterganstiftungsgesetzes betroffen waren, erhalten mit dem 2. Änderungsgesetz außerdem die Möglichkeit, ab Juli 2009 Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz für die Zukunft geltend zu machen.

Bereits mit dem 1. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes sind die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 verdoppelt worden.

Mit dem Conterganstiftungsgesetz ist die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" 1972 errichtet worden. Die Stiftung gewährt Leistungen an behinderte Menschen, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme von Contergan der Firma Grünenthal in Stolberg durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können.

2005 wurde die Stiftung in "Conterganstiftung für behinderte Menschen" umbenannt.

Die amtliche Fassung des Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStiG) wurde am 18. Oktober 2005 im Bundesgesetzblatt (BGBL: I Seite 2967) veröffentlicht. Das 1. Änderungsgesetz des Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetz vom 1. Juli 2008 finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1078 vom 30. Juni 2008.

Die amtliche Fassung des Zweiten Änderungsgesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr.35, Seiten 1505-1572 vom 29. Juni 2009.Die aktuelle, nicht amtliche Fassung des Gesetzes finden Sie als Link auf dieser Seite.