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Do 03.07.2008

Kinder- und Jugendschutz, Schutz von Kindesinteressen

Motiv der Jugendschutz-Kampagne Jugendschutz-Kampagne Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, starteten im Februar 2007 gemeinsam ein Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extrem gewalthaltigen Computerspielen gestartet.

"Wir freuen uns, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland noch sicherer zu machen", so Ursula von der Leyen und Armin Laschet. Ursula von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Armin Laschet als Familienminister in Nordrhein-Westfalen federführend unter den Ländern für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes zum 1. Juli 2008 ist ein wichtiger Bestandteil des Sofortprogramms umgesetzt worden.

Derzeit wird zwischen Bund und Ländern auf der Grundlage der vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg erstellten Evaluierung der Jugendschutzvorschriften über weitere Verbesserungen im Jugendmedienschutz beraten. Die Konvergenz von Online- und Offline-Medien erfordert dabei ein aufeinander abgestimmtes Verhalten vom Bund - zuständig für Trägermedien wie DVDs und CDs - und den Ländern, die die Kompetenz für die Inhalte im Internet haben.

In der vergangenen Legislaturperiode hat das Kinder- und Jugendhilferecht zahlreiche Änderungen erfahren. Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) wurde der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe in § 8a SGB VIII und in § 72 a SGB VIII konkretisiert. Dort werden zentrale Aussagen über das Informationsrecht des Jugendamts, die Risikoabwägung bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung und die verschärfte Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen vor einem Einsatz in der Kinder- und Jugendhilfe getroffen. Damit die Regelungen greifen, müssen Pflichten und Aufgabenstellung der Fachkräfte in den Jugendämtern ebenso wie bei den freien Trägern rechtlich, organisatorisch und strukturell eindeutig festgelegt werden.

Ein besserer Schutz unserer Kinder und Jugendlichen liegt in unser aller Interesse. "Kinder stark machen" bedeutet auch und vor allem, sie vor Gewalt und Missbrauch zu schützen: vor Gewalt in den Medien, vor Alkohol und Drogen und vor weiteren Gefährdungen. Mit dem Jugendschutzgesetz setzt die Bundesregierung hierzu wichtige Maßnahmen um.