Do 16.08.2012
Kriminalitäts- und Gewaltprävention ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Sozial- und Gemeinwesenpolitik und damit gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dahinter steht die Überzeugung, dass nicht mithilfe des Strafrechts allein Kriminalität erfolgreich bekämpft werden kann und dass es nicht allein Aufgabe der Polizei und der Justiz ist, Kriminalität zu verhindern.
Arbeitsmarktpolitik, Kinder-, Jugend- und Familienpolitik sind ebenso gefordert wie die Bildungs-, Gesundheits- und Medienpolitik - und dies nicht nur auf Bundesebene, sondern vor allem auf Landes- und Kommunalebene.
Kinder und Jugendliche, die durch kriminelles oder gewalttätiges Verhalten auffallen, geraten schnell ins Abseits und drohen durch das soziale Netz zu fallen. Eine schwierige soziale und wirtschaftliche Lage, familiäre Belastungen, ethnische Konflikte und psychosoziale Probleme sind Lebensbedingungen, die häufig ihren Alltag bestimmen. Erfolgreiche Strategien und Arbeitsansätze unterstützen und befördern die Reintegration von jungen Menschen mit abweichendem, auffälligem und insbesondere kriminellem Verhalten in ein stabiles soziales Umfeld.
Dem Bund kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu. Er ist gehalten, die Fachdiskussion auf ungelöste Probleme aufmerksam zu machen, selbst thematische Schwerpunkte zu setzen und fachlich Stellung zu nehmen sowie Modelle zu initiieren, die zur Entwicklung und Weiterentwicklung von erfolgreichen Handlungsstrategien beitragen.