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Fr 27.04.2007

Auswärtige kulturelle Maßnahmen und Jugendbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften

Das Auswärtige Amt stellt Mittel für den internationalen Jugendaustausch und für auswärtige kulturelle Maßnahmen u.a. im Rahmen kommunaler Partnerschaften zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach speziellen Richtlinien.

Förderanträge der Kommunen sind unmittelbar an den jeweiligen kommunalen Spitzenverband (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) zu richten.

Schulpartnerschaften werden ggf. von den zuständigen Kultusministerien bzw. vom Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz der Länder vermittelt oder finanziell unterstützt.