Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert zahlreiche Möglichkeiten des internationalen Austauschs von Jugendlichen. Diese Übersicht informiert über die Ziele der internationalen Jugendpolitik, die rechtlichen Grundlagen, die Programmkriterien, die Teilnahmevoraussetzungen und die Förderrichtlinien.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Jugendbegegnungen müssen mindestens 12 und dürfen höchstens 26 Jahre alt sein. Ausdrücklich begrüßt wird die Teilnahme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Die Zuwendungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sind vorgesehen für Maßnahmen gemeinnütziger (bundes-) zentraler Träger der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Untergliederungen.
Regional und/oder lokal arbeitende Jugendorganisationen wenden sich an ihren bundeszentralen Träger beziehungsweise an die zuständige Oberste Landesjugendbehörde, demnach an das für Jugendfragen zuständige Landesministerium.
Achtung: Wegen der Kulturhoheit der Länder liegt die finanzielle Unterstützung von Schulklassen und Hochschulinstitutionen im Kompetenzbereich der Bundesländer.