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Mi 26.08.2009

Internationale Jugendarbeit: Informationen zur Förderung

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert zahlreiche Möglichkeiten des internationalen Austauschs von Jugendlichen. Diese Übersicht informiert über die Ziele der internationalen Jugendpolitik, die rechtlichen Grundlagen, die Programmkriterien, die Teilnahmevoraussetzungen und die Förderrichtlinien.

 

Die Förderrichtlinien im Detail

  • Jugendbegegnungsmaßnahmen sollten grundsätzlich mindestens fünf und höchstens 30 Tage dauern.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und aus dem Ausland soll ausgeglichen sein.
  • Zuwendungen für internationale Begegnungen werden grundsätzlich nur als Teilfinanzierung nach Festbeträgen gegeben.
  • Für Reisen ins Ausland kann ein Zuschuss zu den Fahrkosten gewährt werden.
  • Aufenthaltskosten im Zielland werden nicht bezuschusst.
  • Für Programme mit ausländischen Jugendlichen in Deutschland können Zuschüsse zu den Aufenthalts- und Programmkostengewährt werden.
  • Außerdem gibt es Zuschläge für Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes (Nr. 3.4).