Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert zahlreiche Möglichkeiten des internationalen Austauschs von Jugendlichen. Diese Übersicht informiert über die Ziele der internationalen Jugendpolitik, die rechtlichen Grundlagen, die Programmkriterien, die Teilnahmevoraussetzungen und die Förderrichtlinien.
Die Durchführung der Programme erfolgt in der Regel durch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem von Jugendverbänden, Bildungsstätten, anderen Organisationen und Institutionen der Jugendbildung und Jugendsozialarbeit sowie Trägern von internationalen Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdiensten (Workcamp-Organisationen). Auch kommunale Jugendämter können Träger der Programme sein.
Die Programme müssen pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden. Die konkrete Maßnahme wird mit der ausländischen Partnerorganisation abgesprochen und beinhaltet gemeinsame Aktivitäten mit den ausländischen Jugendlichen.
Die Begegnungsprogramme sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut sein, das heißt die Begegnungen sollten in jedem Teilnehmerland stattfinden. Die Programme werden vor- und nachbereitet, wobei die Jugendlichen an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung mitwirken sollen.
Darüber hinaus wird der Austausch von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Die Verantwortung hierfür liegt bei den entsprechenden Fachorganisationen. Für diese Zielgruppen gelten keine Altersbeschränkungen. Die Programme haben einen unmittelbaren fachlichen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe.