Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert zahlreiche Möglichkeiten des internationalen Austauschs von Jugendlichen. Diese Übersicht informiert über die Ziele der internationalen Jugendpolitik, die rechtlichen Grundlagen, die Programmkriterien, die Teilnahmevoraussetzungen und die Förderrichtlinien.
Die internationale Jugendpolitik fördert und unterstützt Programme der Begegnung und Zusammenarbeit von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe. Sie ermöglicht das Kennenlernen anderer Länder und Kulturen. Ziel ist die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses, der Abbau von Vorurteilen und eine kritische Reflexion des eigenen Standpunktes. Das zentrale Förderinstrument des Bundes ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP).
Hauptaufgabe der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes ist die Förderung und Unterstützung von außerschulischen Begegnungs- und Austauschprogrammen für Jugendliche und junge Erwachsene im In- und Ausland (Alter: 12-26 Jahre; Altersbegrenzung gilt nicht für Begleitpersonen und Fachkräfteprogramme).
Die Kontakte zwischen Jugendlichen aus verschiedenen Ländern sollen vor allem dazu beitragen, gegenseitiges Verständnis aufzubauen, interkulturelles Lernen, Toleranz und Offenheit zu praktizieren, das Zusammenwachsen Europas zu befördern sowie die eigene Verantwortung für die Schaffung einer friedfertigeren und gerechteren Welt zu begreifen.
Die rechtlichen Grundlagen zur internationalen Jugendarbeit basieren auf den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes.
Es gibt eine Reihe von Sonderprogrammen, zum Beispiel für Austauschmaßnahmen mit Ländern, die im Rahmen bilateraler Regierungsabsprachen durchgeführt werden. Binationale Gremien, die aus Regierungsvertretern und Vertretern freier und öffentlicher Träger bestehen, geben Empfehlungen zu Förderschwerpunkten sowie Art und Umfang des Austauschs mit dem betreffenden Land.
Länder mit bilateralen Regierungsabsprachen sind Estland, Finnland, Großbritannien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Mongolei, Niederlande, Slowakei, Spanien, Türkei und Ukraine.
Die Durchführung der Programme erfolgt in der Regel durch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem von Jugendverbänden, Bildungsstätten, anderen Organisationen und Institutionen der Jugendbildung und Jugendsozialarbeit sowie Trägern von internationalen Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdiensten (Workcamp-Organisationen). Auch kommunale Jugendämter können Träger der Programme sein.
Die Programme müssen pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden. Die konkrete Maßnahme wird mit der ausländischen Partnerorganisation abgesprochen und beinhaltet gemeinsame Aktivitäten mit den ausländischen Jugendlichen.
Die Begegnungsprogramme sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut sein, das heißt die Begegnungen sollten in jedem Teilnehmerland stattfinden. Die Programme werden vor- und nachbereitet, wobei die Jugendlichen an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung mitwirken sollen.
Darüber hinaus wird der Austausch von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Die Verantwortung hierfür liegt bei den entsprechenden Fachorganisationen. Für diese Zielgruppen gelten keine Altersbeschränkungen. Die Programme haben einen unmittelbaren fachlichen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Jugendbegegnungen müssen mindestens 12 und dürfen höchstens 26 Jahre alt sein. Ausdrücklich begrüßt wird die Teilnahme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Die Zuwendungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sind vorgesehen für Maßnahmen gemeinnütziger (bundes-) zentraler Träger der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Untergliederungen.
Regional und/oder lokal arbeitende Jugendorganisationen wenden sich an ihren bundeszentralen Träger beziehungsweise an die zuständige Oberste Landesjugendbehörde, demnach an das für Jugendfragen zuständige Landesministerium.
Achtung: Wegen der Kulturhoheit der Länder liegt die finanzielle Unterstützung von Schulklassen und Hochschulinstitutionen im Kompetenzbereich der Bundesländer.