Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert zahlreiche Möglichkeiten des internationalen Austauschs von Jugendlichen. Diese Übersicht informiert über die Ziele der internationalen Jugendpolitik, die rechtlichen Grundlagen, die Programmkriterien, die Teilnahmevoraussetzungen und die Förderrichtlinien.
Die rechtlichen Grundlagen zur internationalen Jugendarbeit basieren auf den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes.
Es gibt eine Reihe von Sonderprogrammen, zum Beispiel für Austauschmaßnahmen mit Ländern, die im Rahmen bilateraler Regierungsabsprachen durchgeführt werden. Binationale Gremien, die aus Regierungsvertretern und Vertretern freier und öffentlicher Träger bestehen, geben Empfehlungen zu Förderschwerpunkten sowie Art und Umfang des Austauschs mit dem betreffenden Land.
Länder mit bilateralen Regierungsabsprachen sind Estland, Finnland, Großbritannien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Mongolei, Niederlande, Slowakei, Spanien, Türkei und Ukraine.