(Stand: September 2011)
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bei Tagesmüttern und Tagesvätern sollen rund 30 Prozent der neuen Plätze in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.
Einiges! Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Herkunft (privat oder öffentlich) der Einnahmen.
Bis 2008 waren nur Tagespflegepersonen steuerpflichtig, die das Geld für die Kinderbetreuung direkt von den Familien erhielten. Tagesmütter und Tagesväter, die über das Jugendamt finanziert waren, brauchten keine Steuern auf das Betreuungsgeld zu zahlen.
Das hat sich 2009 geändert. Seit diesem Veranlagungszeitraum gilt auch die Geldleistung, die Tagespflegepersonen vom Jugendamt beziehen, als steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Diese Regelung hat vor allem Konsequenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung. Deshalb hat die Bundesregierung mit den Bundesländern ein Maßnahmenpaket verabschiedet, welches die Auswirkungen für die Tagespflegepersonen so verträglich regelt, dass keine Nachteile entstehen.