(Stand: September 2011)
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bei Tagesmüttern und Tagesvätern sollen rund 30 Prozent der neuen Plätze in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.
Die von Sachinvestitionen. Seit Anfang 2008 kann jede Tagesmutter und jeder Tagesvater zusätzlich zum Entgelt noch Mittel für Sachinvestitionen beim Jugendamt beantragen. Der Bund stellt bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionen beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder von ein bis drei Jahren bereit; die Tagespflege ist dabei ganz ausdrücklich mit einbezogen. Tagespflegepersonen können also z.B. Mittel für Wickelkommoden, Betten, Erstausstattung, Spielgeräte und zum Teil auch Zuschüsse für gezielte Renovierungen im Kinderzimmer oder für den Kauf eines Computers zu Weiterbildungszwecken beim örtlichen Jugendamt beantragen. Fördermittel gibt es für jedes Bundesland. Jedes Bundesland regelt auch, welche konkreten Investitionen dort jeweils gefördert werden. In vielen Bundesländern werden Pauschalbeträge je Betreuungsplatz für ein Paket von Investitionen genehmigt. Wichtig: Diese Mittel müssen durch die Tagesmütter oder -väter nicht versteuert werden.
Einige Jugendämter erstatten zudem hälftig oder ganz die Kosten für die Qualifizierung. Diese Zuschüsse sind in den einzelnen Ländern aber unterschiedlich geregelt. Auskünfte erteilen die örtlichen Jugendämter.