(Stand: September 2011)
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bei Tagesmüttern und Tagesvätern sollen rund 30 Prozent der neuen Plätze in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.
Weil die Zuständigkeiten beachtet werden müssen. Die Finanzierung der öffentlichen Kindertagespflege liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer und kann deshalb vom Bund nicht einheitlich geregelt werden. Bund und Länder haben sich im Kinderförderungsgesetz darauf verständigt, dass die Vergütung seit Januar 2009 leistungsgerecht ausgestaltet sein muss.