(Stand: September 2011)
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bei Tagesmüttern und Tagesvätern sollen rund 30 Prozent der neuen Plätze in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.
Das Entgelt setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
1: dem Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung,
2: der Sachaufwandserstattung sowie
3: aus den Erstattungsbeiträgen für die Sozialversicherung.
Die Erstattungsbeiträge zur Sozialversicherung sind steuerfrei.