(Stand: September 2011)
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bei Tagesmüttern und Tagesvätern sollen rund 30 Prozent der neuen Plätze in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.
Auch hier gilt: Den Rahmen gestaltet der Bund; die konkrete Ausgestaltung erfolgt in den Ländern und Kommunen. Die Höhe und die Zusammensetzung der Geldleistung variieren von Land zu Land und von Jugendamt zu Jugendamt, so dass keine allgemein gültigen Aussagen hierzu getroffen werden können. Auch hier gilt: Die konkrete Information kann nur das örtliche Jugendamt geben. Seit dem Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) ist dabei ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben, dass die Vergütung leistungsgerecht sein muss.
Die Bezahlung richtet sich schon heute nach den individuellen Gegebenheiten und ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Von der Qualifikation der Tagespflegeperson, der Betreuungsdauer und -zeit sowie der Anzahl und dem Alter der Kinder und von ihren etwaigen besonderen Bedürfnissen.
Bereits seit Ende 2007 können Tagespflegepersonen für Wickelkommoden, Bollerwagen, Erstausstattung, Spielzeuge und ähnliche Gegenstände Zuschüsse beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragen (siehe dazu auch Frage 8).