(Stand: September 2011)
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bei Tagesmüttern und Tagesvätern sollen rund 30 Prozent der neuen Plätze in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.
Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Geprüft werden im Besonderen Persönlichkeit, Kompetenz, Kooperationsbereitschaft und der Nachweis fundierter Kenntnisse in der Kindertagespflege.
Die konkreten Anforderungen zur Qualifizierung sind dabei in den Bundesländern und Stadtstaaten sehr unterschiedlich geregelt. Konkrete Auskünfte dazu erteilt das örtliche Jugendamt.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können ausschließlich die Jugendämter erteilen. Die Überprüfung der Tagespflegeperson und ihrer Räumlichkeiten kann auch eine vom Jugendamt genannte Fachberatungsstelle übernehmen.