(Stand: September 2011)
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bei Tagesmüttern und Tagesvätern sollen rund 30 Prozent der neuen Plätze in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.
An das örtliche Jugendamt. Es erteilt – und zwar unabhängig davon, ob Tagesmutter oder Tagesvater öffentlich oder rein privat bezahlt werden – die Tagespflegeerlaubnis.
Alle konkreten Fragen rund um Eignung und Qualifizierung der vermittelten Tagesmütter und -väter werden dort ebenfalls entschieden. Außerdem ist es für alle weiteren Fragen zur Kindertagespflege zuständig. Diese Aufgabe kann allerdings auch auf eine vom Jugendamt genannte Beratungsstelle übertragen werden.
Die Bildung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege steht dabei gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Beide Betreuungsformen – die in Einrichtungen und die in der Kindertagespflege – sind gleichwertig. Denn nur so können Eltern die beste Entscheidung für die Betreuung ihrer Kinder treffen.