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Fr 02.09.2011

Was ist neu an der Kindertagespflege? Die wichtigsten Fragen - die wichtigsten Antworten

(Stand: September 2011)

Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bei Tagesmüttern und Tagesvätern sollen rund 30 Prozent der neuen Plätze in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.

 

Ist auch die rein privat erbrachte Kindertagespflege von der Neuregelung betroffen?

Ja. Und zwar zum einen bei den steuerrechtlichen Regelungen. Zu ihnen gehört die Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale. Zum anderen betrifft es die für die Tagespflegepersonen vereinbarten besonderen Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gelten auch für privat tätige, d.h. allein von den Eltern bezahlte Tagespflegepersonen.

Für die rund 30 Prozent der Betreuungsplätze, die in der öffentlichen Kindertagespflege entstehen, wird durch das jeweils zuständige Jugendamt die besondere Qualität der Betreuung sichergestellt. Das heißt: Beiträge zur Sozialversicherung erstattet das Jugendamt nur den in seinem Auftrag tätigen Tagesmüttern und -vätern.