http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=126086.html

Do 18.06.2009

Bundestag berät abschließend über Kinderpornografiebekämpfungsgesetz

Der Deutsche Bundestag will am heutigen Donnerstag, 18. Juni, abschließend über das Kinderpornografiebekämpfungsgesetz beraten. Das Gesetz soll den Internetzugang zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter in Deutschland erschweren.

Expertengremium überprüft Sperrlisten des Bundeskriminalamtes

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass das Bundeskriminalamt Sperrlisten erstellt, die Kinderpornografie im Sinne des § 184 b StGB enthalten oder darauf verweisen. Diese Listen stellt das Bundeskriminalamt täglich aktualisiert zur Verfügung. Personenbezogene Daten, die aufgrund der Stoppmeldung anfallen, dürfen nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden. Ferner gilt der Grundsatz "Löschen vor Sperren". Das Bundeskriminalamt setzt nur dann entsprechende Einträge auf die Sperrliste, wenn andere Maßnahme sich als nicht erfolgreich erweisen. Ein beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestelltes Expertengremium kann jederzeit Einsicht in die Sperrliste nehmen und die Einträge überprüfen.

Umfrage zeigt deutliche Zustimmung zum Gesetzesvorhaben

Eine sehr große Mehrheit der Gesamtbevölkerung ab 16 Jahren von 91 Prozent begrüßt die neuen Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Das bestätigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


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