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Do 22.03.2012

Aktiver Jugendschutz

Aufgabe des Staates ist es, Kinder und Jugendliche durch effektive und praxiswirksame Jugendschutzvorschriften vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen, Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten. Gemeinsam mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) geschaffen.

Schutz vor gewaltbeherrschten Computerspielen verbessert 

Um den Jugendmedienschutz in der Praxis zu verbessern, wurde im Februar 2007 das Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen gestartet. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" ist ein erster Schritt der hierzu dringend notwendigen Maßnahmen:

  • Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wurde im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert.
  • Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen wurden erweitert und präzisiert.
  • Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurden festgelegt.

Damit setzt der Gesetzgeber ein klares Signal: Die Gewalt soll eingedämmt werden. Solche Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Außerdem sind die deutlich größeren Alterskennzeichen für jeden auf den ersten Blick erkennbar.

Verbesserungen in der Praxis

Die Verbesserung des Vollzugs ist eine wesentliche Voraussetzung für einen effektiven Jugendschutz. Die besten Vorschriften nützen wenig, wenn sie in der Praxis nicht beachtet und eingehalten werden. Deshalb wurden mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden konkrete Maßnahmen zur Förderung gesetzestreuen Verhaltens und zur Verbesserung des Vollzugs beschlossen und die Umsetzung gestartet.

Das Thema in die Öffentlichkeit tragen

Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen erzielen in der Praxis hohe Aufmerksamkeit für die Jugendschutzvorschriften. Unter dem Motto "Jugendschutz: Wir halten uns daran" und "Jugendschutz konsequent umsetzen" sowie dem Internetportal "Jugendschutz Aktiv" leistet das Bundesfamilienministerium intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit für Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter, aber auch Eltern sowie Kinder und Jugendliche. Damit die Jugendschutzvorschriften auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gaststätten und Einzelhandel zur Selbstverständlichkeit werden, wird Schulungsmaterial erstellt.

Das Bundesfamilienministerium entwickelte eine Kooperationsplattform mit einer Projektdatenbank für vorbildliche Maßnahmen zugunsten des Jugendschutzes. Diese kann auf jugendschutzaktiv.de aufgerufen werden und bietet allen beteiligten Akteuren die Möglichkeit zur umfassenden Information und Vernetzung.


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