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Fr 26.08.2011

Ausbau der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule beim Ausbau der Kinderbetreuung. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten diese familiennahe Betreuungsform. Daher sollen dreißig Prozent der neuen Plätze in der Kindertagespflege geschaffen werden. Qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter erwarten darüber hinaus zu Recht, dass die große Verantwortung honoriert wird, die sie mit der Förderung der unter Dreijährigen übernehmen.

Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot. Mit dem "Aktionsprogramm Kindertagespflege" unterstützt sie daher den Platzausbau in der Kindertagespflege und deren weitere Profilierung. Mittelfristig soll die Kindertagespflege ein anerkannter und angemessen vergüteter Vollzeitberuf werden. Im Rahmen des Aktionsprogramms arbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam daran, die Qualität der Kindertagespflege zu sichern und zu verbessern, das Personalangebot für die Kindertagespflege zu erweitern und die Rolle der Eltern durch eine höhere Transparenz zu stärken.

  • Ausbau des Platzangebotes: Dazu wird an 162 Modellstandorten der Aufbau einer auf die Situation vor Ort angepassten Infrastruktur gefördert. Hierzu gehören die Etablierung von Vermittlungs- und Vertretungssystemen sowie die Verbesserungen der Fachberatung und der Vernetzung. 
  • Qualifizierung: Bundesweit offen sind die Qualifizierungsangebote für Tagespflegepersonen. Die Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen erfolgt anhand des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts zur Kindertagespflege im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten, auch die Nachqualifikation von Tagespflegepersonen ist möglich. Das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2002 entwickelte und 2008 aktualisierte Curriculum hat sich bundesweit als Standardwerk zur Ausbildung von Tagespflegepersonal etabliert und bewährt. Es ist im Buchhandel erhältlich. Schwerpunkte liegen bei den Themen "Sensibler Umgang mit Säuglingen und sehr kleinen Kindern in der Übergangsphase", "Elternarbeit in der Kindertagespflege" und "Rechtliche Rahmenbedingen der Kindertagespflege". Seit August 2011 erhalten Kindertagespflegepersonen zudem eine finanzielle Unterstützung, wenn sie sich berufsbegleitend zur Erzieherin/ zum Erzieher oder in einem sozialpädagogischen Assistenzberuf ausbilden lassen.
  • Leistungsgerechte Vergütung: Bund und Länder haben ein Maßnahmenpaket zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in der Kindertagespflege vereinbart. Damit wurde ein Schritt in Richtung beruflicher Anerkennung der Tagespflegetätigkeit unternommen. So erhalten Tagespflegepersonen einen vollen Krankenversicherungsschutz, der an die besonderen Vergütungsregelungen der öffentlich geförderten Kindertagespflege angepasst ist.