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Mo 20.08.2012

Gesetzliche Grundlagen für den Ausbau der Kinderbetreuung

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist ein zentraler Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Das am 16. Dezember 2008 in Kraft getretene Gesetz soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. 

Um diese Ziele zu erreichen, ist die Finanzierung des Ausbaus mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz auf eine seriöse Grundlage gestellt. Von den insgesamt 12 Milliarden Euro, die für den Ausbau benötigt werden, trägt der Bund mit 4 Milliarden Euro rund ein Drittel. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionsmittel bereit.

Die restlichen 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Diese Änderung des Finanzausgleichgesetzes ist im KiföG geregelt und gilt bis 2013. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten. Im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung geeinigt.

Aufgrund des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird der Bund den Ländern darüber hinaus weitere Mittel in Höhe von 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Plätze für die öffentlich geförderte Betreuung von unter Dreijährigen zur Verfügung stellen. Zudem wird er den Ländern jährlich 75 Millionen aus dem Mehrwertsteueraufkommen überlassen. Damit erhöht sich die Zahl der bundesweit anvisierten Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 750.000 Euro auf insgesamt 780.000 Euro.

Außerdem wird nach Abschluss der Ausbauphase ab dem 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt. Bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches legt die Bundesregierung jährlich einen Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes vor (KiföG-Bericht).

Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

Im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" gewährt der Bund in den Jahren 2008 bis 2013 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionen der Länder und Gemeinden zu Tageseinrichtungen und zur Tagespflege für Kinder unter drei Jahren. Die Details der Gewährung der Finanzhilfen sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Förderungsfähig sind Investitionen in Einrichtungen (Neu-, Aus- und Umbau oder die Umwandlung, Sanierung, Renovierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen) sowie in der Kindertagespflege zur Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen. Die Investitionsmittel des Bundes werden durch die Bundesländer bewilligt, die dafür landesspezifische Richtlinien erlassen haben.


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