Mi 31.08.2011
Informationen zu Neuregelungen bei der Kindertagespflege
Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf geeinigt, bis 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bereitzustellen. 30 Prozent dieser Betreuungsplätze sollen in der öffentlichen Kindertagespflege bereitstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.
Über die Neuregelungen und die daraus resultierenden Bestimmungen informiert die Übersicht zur Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darin sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.
Weitere Informationen zum Thema
Ausgewählte Publikationen zum Thema
Gesetze zum Thema
- Bundesrechtliche Grundlagen der Kindertagespflege: Grundsätze der Förderung (SGB VIII, § 22)
- Bundesrechtliche Grundlagen der Kindertagespflege: Förderung in Kindertagespflege (SGB VIII, § 23)
- Bundesrechtliche Grundlagen der Kindertagespflege: Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (SGB VIII, § 24)
- Bundesrechtliche Grundlagen der Kindertagespflege: Erlaubnis zur Kindertagespflege (SGB VIII, § 43)
