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Mi 21.03.2012

VN-Behindertenrechtskonvention

Die Bundesregierung hat am 30. März 2007 gemeinsam mit vielen Regierungen der weltweiten Staatengemeinschaft das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (VN-Behindertenkonvention) unterzeichnet.

Am 26. März 2009 trat die VN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie dient dem Schutz der Menschenrechte. Sie schafft kein Sonderrecht für behinderte Menschen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung.

In den Verhandlungsprozess der Konvention waren auch behinderte Frauen einbezogen. Für sie bedeutet das Übereinkommen vor allem, dass weltweit auf ihre besonderen Lebenssituationen aufmerksam gemacht wird. Die mehrfache Diskriminierung von Frauen mit Behinderung ist durch Artikel 6, Absatz 1 der Behindertenrechtskonvention (BRK) anerkannt. Nach Inkrafttreten muss nunmehr darauf geachtet werden, dass bei der Umsetzung der VN-Behindertenkonvention der Blick auf Frauen mit Behinderungen und ihrem - auch vom Bundestag geforderten - Schutz vor Gewalt gerichtet ist.

Projekt "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen"

Nach einer ersten dreijährigen Förderphase wird ab  2011 für weitere drei Jahre das Projekt "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen - Wahrnehmung von Aufgaben zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention und zum Schutz vor Gewalt" von Weibernetz e. V. durch das Bundesfamilienministerium gefördert. Dieses Projekt dient der Umsetzung der im März 2009 in Deutschland in Kraft getretenen VN-Behindertenkonvention im Hinblick auf Frauen mit Behinderungen. Ein Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode liegt auf dem Schutz behinderter Frauen vor Gewalt .

Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung in Deutschland"

Mit dieser durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie liegen erstmals repräsentative Daten zu Lebenssituation, Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen vor. Die Befragung umfasste insgesamt 1.561 Frauen im Alter von 16 bis 65 Jahren, die in Haushalten und in Einrichtungen leben und starke, dauerhafte Beeinträchtigungen und Behinderungen haben. Die Ergebnisse zeigen das große Ausmaß von Gewalt im Leben von Frauen mit Behinderungen auf.

Die Studie liefert einen wichtigen Beitrag, um zielgruppenspezifische Präventions-, Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln, die zu einem nachhaltigen Abbau von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen mit Behinderung beitragen. Sie wurde von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Interdisziplinären Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Bielefeld durchgeführt. Die Kurzfassung der Studie, die 2012 vollständig veröffentlicht wird, ist auf der Internetseite der Universität Bielefeld verfügbar.

Praxisprojekt "Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohneinrichtungen"

Um behinderte Mädchen und Frauen besser vor Gewalt zu schützen hat das Bundesfamilienministerium das Praxisprojekt "Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohneinrichtungen" von 2008 bis 2011 gefördert. Das Projekt wurde von "Weibernetz e. V." und "Mensch zuerst - People First e. V." durchgeführt. Im Rahmen dieses Projekts wurden Frauen mit Behinderungen und ihre Unterstützerinnen zu Frauenbeauftragten geschult, die Mitbewohnerinnen oder Kolleginnen in Werkstätten oder Wohnheimen zur Seite zu stehen und ihnen als Ansprechpartnerin dienen, wenn diese Gewalt erlebt haben oder befürchten.

Frauen vor Gewalt schützen: Erstes bundesweites Hilfetelefon

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2011 einstimmig den vom Bundesfamilienministerium federführend erarbeiteten Gesetzentwurf zur Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" beschlossen. Das Hilfetelefon wird auf der Grundlage des Hilfetelefongesetzes aufgebaut, das am 14. März in Kraft getreten ist.

Mit dem Hilfetelefon wird erstmals unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer ein kostenloses und rund um die Uhr erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, geschaffen. Das Hilfeangebot wird barrierefrei und bei Bedarf mehrsprachig erreichbar sein. Qualifizierte Beraterinnen werden anonym und vertraulich kompetente Erstberatung und Weitervermittlung an das Unterstützungssystem vor Ort bieten. Frauen mit Behinderung, die oftmals einen erschwerten Zugang zu den örtlichen Hilfeeinrichtungen haben, können von diesem Hilfeangebot besonders profitieren. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant.