Fr 01.06.2007
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2007 den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG) beschlossen. Der Bericht zum Prostitutionsgesetz wertet die seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2002 eingetretenen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Gesetzes aus. Grundlage des Berichts sind die Ergebnisse von insgesamt drei wissenschaftlichen Gutachten, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Vorbereitung des Berichts vergeben hatte.
Ziel des Prostitutionsgesetzes war es, die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten zu verbessern. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte erleichtert, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert werden. Diese Zielsetzungen hat das Prostitutionsgesetz bislang nur zu einem begrenzten Teil erreichen können.
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es daher eines insgesamt breiteren Ansatzes für den Umgang mit Prostitution. Aus Sicht der Bundesregierung haben dabei folgende Punkte besondere Priorität:
- Ausstiegswillige Frauen müssen in die Lage versetzt werden, ihren Ausstiegswunsch auch zu realisieren. Die Bundesregierung wird daher prüfen, wie sie im Rahmen der Bundeszuständigkeit den Ausstieg aus der Prostitution besser unterstützen kann. Hierbei geht es zum Beispiel um einen flexibleren Zugang zu Qualifizierungs- und Förderungsmaßnahmen und um eine Förderung modellhafter Ansätze.
- Der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution muss weiter verbessert werden. Die Bundesregierung wird hierzu unter anderem eine angemessene Lösung zur Regelung der Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten schaffen. Wer die Dienste von Zwangsprostituierten oder Menschenhandelsopfern in Anspruch nimmt, obwohl er deren Zwangslage erkennt, muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
- Jugendliche müssen besser vor sexuellem Missbrauch in der Prostitution geschützt werden. Dazu sollen Strafbarkeitslücken im Bereich der Minderjährigenprostitution geschlossen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung und wird im Sommer 2007 in Kraft treten.
- Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Darum darf keine Frau darauf verwiesen werden, dass sie ihren Lebensunterhalt damit bestreiten könnte. Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt darum grundsätzlich keine Stellen in der Prostitution. Diese Praxis der Bundesagentur begrüßt und unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich. Die Bundesregierung wird aufmerksam beobachten, ob dieses auch weiterhin so gut funktioniert, dass die Arbeitsvermittlung in diesem Bereich zuverlässig ausgeschlossen bleibt.
- Alle Formen der Ausbeutung von Prostituierten sind gleichermaßen strafwürdig. Wer ausbeuterische Vermietung für Prostituierte betreibt, muss genauso streng bestraft werden können, wie jemand, der ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Prostituierte festlegt. Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Strafdrohungen für die verschiedenen Formen der Ausbeutung von Prostituierten und die Zuhälterei im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Auch das sog. Vermieterprivileg wird überprüft werden.
- Um die Bedingungen, unter denen Prostitution praktiziert wird, zum Schutz der dort tätigen Personen einer rechtsstaatlichen Kontrolle zu unterwerfen und kriminellen Begleiterscheinungen vorzubeugen, wird die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern prüfen, ob und gegebenenfalls mit welchen gewerberechtlichen Instrumenten die Kontrolle von gewerblichen Betätigungen im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen effizienter gestaltet werden kann.
Fragen und Antworten
Ausgewählte Publikationen zum Thema
- Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG)
- Wissenschaftliche Gutachten zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG)
