Mi 06.03.2013
Zur Anzahl der Prostituierten in Deutschland gibt es keine fundierten statistischen Daten, es existieren lediglich verschiedene Schätzungen. Eine zuverlässige Einschätzung wird auch dadurch erschwert, dass viele Frauen dieser Tätigkeit nur nebenbei, gelegentlich oder für einen kurzen Lebensabschnitt nachgehen. Der Anteil der Migrantinnen in der Prostitution wird unterschiedlich eingeschätzt und variiert regional. Fachberatungsstellen gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der Prostituierten ausländischer Herkunft sind. Die meisten von ihnen stammen aus Osteuropa. Von den Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten, sind weitaus die meisten weiblich, aber auch Männer und Jungen arbeiten in der Prostitution.
Die freiwillige Ausübung der Prostitution durch Erwachsene sowie die Nachfrage danach sind in Deutschland bereits seit langem grundsätzlich zulässig.
Seit 2002 gilt in Deutschland das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten), dessen Ziel es ist, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern und das kriminelle Umfeld wirkungsvoller zu bekämpfen.
Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Empirische Befunde zeigen, dass die in diesem Bereich Tätigen erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt sind. Es ist darüber hinaus bekannt, dass viele Prostituierte sich in einer sozialen und psychischen Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich wirklich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können.
Ein wichtiges Ziel der Gleichstellungspolitik muss es daher sein, Frauen und Mädchen (sowie Männern und Jungen) in der Prostitution andere Optionen der Lebensgestaltung zu eröffnen und einem Abgleiten in Abhängigkeiten, die Prostitution als scheinbar kleineres Übel oder akzeptablen Ausweg erscheinen lassen, entgegenzuwirken.
In einem Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden seit 2009 an mehreren Standorten unterschiedliche Konzepte erprobt, wie Frauen und Männer, die für sich eine Alternative zur Tätigkeit in der Prostitution suchen, bei der persönlichen und beruflichen Neuorientierung unterstützt werden können. Das Modellprojekt läuft bis Ende 2014 und wird wissenschaftlich begleitet.
Außer Frage steht, dass Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie sonstige Kriminalität im Umfeld von Prostitution mit allen Mitteln des Rechtsstaats, das heißt mit den Mitteln des Strafrechts, durch ordnungsbehördliche Überwachung, durch präventive und repressive Maßnahmen sowie durch Schutz und Hilfe für die Opfer bekämpft werden müssen.
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es künftig eines insgesamt breiteren Ansatzes für den Umgang mit Prostitution, der auf einen größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung abzielt und konsequent die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution integriert.
Zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes hat die Bundesregierung im Januar 2007 einen Bericht vorgelegt, der auch den diesbezüglichen Handlungsbedarf im Einzelnen darlegt. Für die Erstellung des Berichts hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend drei Studien in Auftrag gegeben. Eine leitende Fragestellung war, inwieweit sich durch das Prostitutionsgesetz die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten in Deutschland tatsächlich verbessert hat. Über die konkreten Regelungen hinaus sind durch das Prostitutionsgesetz faktisch auch andere für die Lebenswirklichkeit von Prostituierten relevante Rechtsgebiete betroffen, insbesondere die Bereiche Sozialversicherungsrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Ausländerrecht sowie Steuerrecht. Daher waren auch Fragestellungen aus diesen Bereichen Gegenstand der Untersuchungen. Die drei Studien wurden mit dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes veröffentlicht.